
Schweizer Verbände schließen Kompromiss zum Replay-Fernsehens
12.06.2020 - Verwertungsgesellschaften und die Nutzerverbände in der Schweiz haben sich auf eine neue Regelung für das zeitversetzte Fernsehen (Replay TV) geeinigt. Damit wird unter anderem die Speicherdauer für TV-Programme von 7 auf 14 Tage verlängert.
Die Branchenverbände Suissedigital (Verband der Schweizer Kommunikationsnetze) und Swissstream (Schweizerischer Verband der Streaminganbieter) haben sich auf einen neuen Tarif (Gemeinsamen Tarif 12) geeinigt, der das zeitversetzte Fernsehen in der Schweiz gestützt auf das Urheberrechtsgesetz regelt. Die Speicherdauer für TV-Programme wird dabei von 7 auf 14 Tage verlängert. Ausserdem können die Zuschauerinnen und Zuschauer aus dem Angebot der TV-Verbreiter zukünftig selber wählen, wieviel Werbung sie im Replay anschauen wollen. Die neue Regelung tritt per 1. Januar 2022 in Kraft.
Nachdem es das Parlament im Dezember 2018 abgelehnt hatte, im Zuge der Urheberrechtsrevision das Regime der Privatkopie beim Replay TV neu zu regeln und stattdessen dazu aufgerufen hatte, den Konflikt um die TV-Werbung im Replay unter den involvierten Parteien einvernehmlich zu klären, wurde in den vergangenen 18 Monaten eine Lösung entwickelt. Der neue Urheberrechtstarif wurde am 11. Juni der Eidgenössischen Schiedskommission für Urheberrechte (ESchK) zur Genehmigung eingereicht.
Zuschauer profitieren von längerer Replayfrist
Die Zuschauerinnen und Zuschauer können neu TV-Sendungen anschauen, die bis zu 14 Tage zurückliegen. Bisher war die Möglichkeit zur Aufzeichnung von TV-Programmen auf 7 Tage begrenzt. Die Zuschauerinnen und Zuschauer können zudem aus dem Angebot der TV-Verbreiter selbst wählen, wieviel Werbung sie im Replay anschauen wollen. Aufgrund des neuen Urheberrechtstarifs ist es möglich, dass die TV-Verbreiter Replay-Angebote mit stark reduzierter Werbung oder sogar ohne Werbung anbieten. Der gefundene Kompromiss sieht für die TV-Sender demgegenüber neu die Möglichkeit zur Vermarktung einer Start-Werbung von wenigen Sekunden, von kurzen Spots, wenn die Werbung im Programm überspult wird, sowie einer Display Werbung beim Drücken des Pausen-Knopfs vor. Zudem müssen die Zuschauerinnen und Zuschauer beim Einstieg ins Replay-TV nicht mehr bis zum Start manuell vorspulen, sondern sie sind neu nach der Start-Werbung automatisch am Anfang des gewünschten Replay-Programms. Ebenso können sie nach dem Abspielen der kurzen Werbespots direkt zum Programm springen."Breit abgestützte Branchenlösung"
Die Verbände sehen in der Regelung einen breit abgestützten Kompromiss zur nachhaltigen Sicherung des Replay TV in der Schweiz. Der Beitritt zur Branchenvereinbarung steht jedem TV-Verbreiter und TV-Sender offen und ist nicht zwingend. Die Schweizerische Radio- und Fernsehgesellschaft (SRG SSR) erachtet die Verlängerung der Replay-Dauer auf 14 Tage für nicht angemessen und ist nicht an der Branchenvereinbarung beteiligt. Trotzdem können mit dem Einigungstarif und der Branchenlösung auch SRG-Programme 14 Tage gespeichert und bei einer Werbung wie bis anhin vorgespult werden.Simon Osterwalder, Geschäftsführer Suissedigital: "Ich bin froh, dass mit dem nun vorliegenden Einigungstarif eine lange Periode von Rechtsunsicherheit mit gesetzgeberischen Aktionen zu Ende geht. Es ist eine Kompromisslösung, bei der divergierende Interessen berücksichtigt wurden. Es ist eine faire Lösung."
Alexander Schmid, Geschäftsführer Swissstream: "Zusammen mit den TV-Sendern haben wir das Fernsehen bei einer regulatorisch komplexen Ausgangslage mit einem gutschweizerischen Kompromiss attraktiver gemacht. Die Zuschauerinnen und Zuschauer bekommen eine längere Replay-Dauer und können wählen, ob sie gar keine oder noch stark limitierte Werbung im Replay wollen. Sie können aus einem à la Carte Angebot auswählen."
Claudia Boss-Teichmann 15.06.2020

