Bundesnetzagentur: Telekom nutzt Marktmacht im Geschäftskundenmarkt "missbräuchlich"
04.09.2020 - Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat festgestellt, dass die Telekom ihre beträchtliche Marktmacht im Geschäftskundenmarkt "missbräuchlich ausnutzt", ihre Konkurrenten behindert und deren Wettbewerbsmöglichkeiten erheblich beeinträchtigt. Für den "Zugang zu Teilnehmeranschlüssen mit hoher Qualität" hat die Regulierungsbehörde jetzt verbindliche Regeln festgelegt, mit denen eine deutlich bessere Qualität gerade bei für die Wirtschaft wichtigen Telekommunikationsleistungen sichergestellt werden soll. Die Telekom muss nun ihre Angebote an die Wettbewerber unter anderem hinsichtlich deutlich kürzerer Bereitstellungszeiten nachbessern.
Der VATM hatte das Missbrauchsverfahren 2019 gemeinsam mit acht seiner Mitgliedsunternehmen angestoßen. Dabei hatte der Branchenverband im Vergleich zum jetzt veröffentlichten Beschluss (Az. BK2c-19/032) der Regulierungsbehörde noch kürzere Fristen und höhere Vertragsstrafen gefordert. Insgesamt zeigt sich der Branchenverband dennoch insgesamt zufrieden mit dem Beschluss: "Die Entscheidung wird wesentlich dazu beitragen, dass die Telekom ihre Leistungen verbessert und stärker auf die Einhaltung der vertraglichen Zusagen achten muss. Die Entscheidung ist zudem eine gute und wichtige Grundlage für unsere weiteren Verhandlungen mit der Telekom. Denn wir wollen auch in Zukunft, wo immer möglich, die Einigung im Markt. Wir sind bereit, dem marktmächtigen Unternehmen eine faire Chance zu geben, sich marktkonform zu verhalten und auf das Ausspielen seiner Marktmacht zu verzichten."
Claudia Boss-Teichmann 04.09.2020

