Bundeskabinett verabschiedet TKG-Novelle
16.12.2020 - Das Bundeskabinett hat heute den vom Bundesminister für Wirtschaft und Energie und Bundesminister für Verkehr und digitale Infrastruktur vorgelegten Entwurf eines Telekommunikationsmodernisierungsgesetzes (TKmoG) verabschiedet. Dafür wurde das Telekommunikationsgesetz (TKG) vollständig überarbeitet und neu gefasst. Der Gesetzentwurf dient der Umsetzung des Europäischen Kodex für die elektronische Kommunikation, der Ende 2018 in Kraft getreten ist. Eine Übersicht der wichtigsten Punkte finden Sie hier.
Der Entwurf sieht unter anderem vor, einen rechtlich abgesicherten Anspruch für alle Bürgerinnen und Bürger auf Versorgung mit Telekommunikationsdiensten zu schaffen, Genehmigungsverfahren zu vereinfachen und alternative Verlegemethoden wie Trenching oder oberirdische Verlegung zu stärken. Im Zuge der europäischen Harmonisierung des Verbraucherschutzes sollen Kunden bei versäumten Technikerterminen Anspruch auf Entschädigung sowie bei Nicht-Einhaltung der zugesicherten Bandbreite ein Minderungsrecht haben. Die Umlagefähigkeit von TK-Kosten als Betriebskosten soll binnen einer Frist von zwei Jahren abgeschafft werden.
VATM: Eingriffe in das Vertragsrecht
Der Verband der Anbieter von Telekommunikations- und Mehrwertdiensten e.V. (VATM) kritisiert den Entwurf. "Neben wenigen Verbesserungen aufgrund europäischer Vorgaben in der TKG-Novelle sehen wir im Entwurf des Gesetzes für faire Verbraucherverträge unverantwortbare nationale Eingriffe in das Vertragsrecht und neue zusätzliche Bürokratie. Es ist völlig unverständlich, dass nun doch genau die Unternehmen, die in solchen Krisenzeiten für die Sicherheit unserer digitalen Infrastruktur sorgen und gleichzeitig in Glasfaser- und 5G-Ausbau Milliarden investieren sollen, derart belastet werden", resümiert VATM-Geschäftsführer Grützner nach den Beschlüssen. Zudem begünstigten verschiedene TKG-Neuregelungen eher die Telekom als die seit langem schon viel stärker ausbauenden Wettbewerber. An vielen Stellen weiche der Entwurf von den europäischen Vorgaben ab.
Seine Kernforderungen zum Referentenentwurf der Novelle des TKG stellt der Verband hier zur Verfügung.
BUGLAS: Nachbesserungsbedarf vor allem bei symmetrischen Regulierungsverpflichtungen
Der Bundesverband Glasfaseranschluss (BUGLAS) begrüßt die Zielsetzung der von der Bundesregierung angestoßenen Novellierung des Telekommunikationsgesetzes. Positive Impulse für den weiteren Ausbau von Hochleistungs-Kommunikationsnetzen verspricht sich der deutsche Glasfaserverband im Gesetzentwurf im Wesentlichen von der Vereinfachung und Beschleunigung von Genehmigungsverfahren und der Stärkung alternativer Verlegemethoden. Nachbesserungsbedarf in der aktuellen Fassung des Entwurfs für das TKMoG sieht der BUGLAS vor allem hinsichtlich der Einführung sogenannter symmetrischer, also alle Marktteilnehmer betreffenden Regulierungsverpflichtungen, der Abschaffung der Umlagefähigkeit der Kosten des Breitbandanschlusses über die Mietnebenkosten sowie bezüglich weiterer Datenlieferungsverpflichtungen für die Branchenunternehmen.
Die Streichung der Umlagefähigkeit der Kosten für Breitbandnetze auf die Nebenkosten lehnt der BUGLAS nach wie vor ab. Der Referentenentwurf des TKG verschärfe die Streichung sogar, indem die ursprünglich auf fünf Jahre angelegte Übergangsfrist auf zwei Jahre verkürzt werden solle. BUGLAS-Geschäftsführer Wolfgang Heer: "Der Gesetzgeber nimmt den ausbauenden Unternehmen nahezu in Windeseile die unverzichtbare Planungssicherheit, die sich über Jahre bewährt hat. Für jüngst getätigte Investitionen in Inhouse-Infrastrukturen sind schon fünf Jahre zur Refinanzierung mehr als knapp bemessen. Zwei Jahre Übergangsfrist sind hingegen utopisch."
BREKO: Noch Änderungsbedarf an wesentlichen Stellen
Der Bundesverband Breitbandkommunikation (BREKO) vermisst beim TKMoG den "großen Wurf" für einen schnellen
und effizienten Glasfaserausbau. "Wir hätten uns im Gesetzentwurf ein klares Bekenntnis für eine zukunftsfähige und belastbare digitale Infrastruktur gewünscht", sagte BREKO-Geschäftsführer Dr. Stephan Albers. Weit entfernt von einer zukunftsorientierten Umsetzung sei das als Universaldienst ausgestaltetes "Recht auf schnelles Internet". Dieses müsse zum einen bei der Bereitstellung der Mindestversorgung über
bestehende Infrastrukturen auch funkbasierte Lösungen einbeziehen. Zum
anderen müsse den eigenwirtschaftlichen und geförderten Ausbaumaßnahmen
für schnelles Internet klarer Vorrang vor dem Universaldienst eingeräumt
werden.
Der BREKO lehnt auch die Verpflichtung, bei Telekommunikationsverträgen für jeden Einzeltarif auch einen 12-Monatsvertrag vorzuhalten als Eingriff in die Vertragsfreiheit ab. Ebenso wie die Streichung der Umlagegfähigkeit der Kosten des Breitbandanschlusses im Rahmen der Betriebskostenverordnung. Der BREKO hatte dazu den Vorschlag gemacht, dass Telekommunikationsanbieter im Falle neuer Investitionen in Glasfasernetze bis in die Gebäude und Wohnungen auch zukünftig von der Möglichkeit der Umlagefähigkeit Gebrauch machen können. Dabei solle die Umlage nicht „unendlich“ vereinbart werden, sondern für einen Zeitraum von sieben Jahren.
ANGA: Streichung der Umlagefähigkeit bremst Investitionen in Glasfasernetze
Der Breitbandverband ANGA fokussiert bei seiner Stellungnahme auf die Abschaffung der Umlagefähigkeit der Betriebskosten von Breitbandnetzen. ANGA-Präsident Thomas Braun: "Die Bundesregierung fordert seit Jahren
enorme Investitionen in den eigenwirtschaftlichen Gigabit-Ausbau.
Gleichzeitig entzieht sie den Netzbetreibern aber die Grundlage für den
weiteren Ausbau in den Häusern – und das in einer Situation, in der
leistungsfähige Breitbandnetze wichtiger sind als je zuvor."
Der Verband sieht insbesondere die Glasfaserprojekte seiner lokalen und
kommunalen Netzbetreiber gefährdet. "Mehr als 80 Prozent der
existierenden Glasfaser-Ausbauprojekte unserer regionalen Anbieter
basieren auf der Umlagefähigkeit", so Braun. "Falls dieses Gesetz so
verabschiedet wird, wird genau denjenigen Anbietern die
Kalkulationsgrundlage entzogen, die den FTTH-Ausbau schon früh
entschlossen vorangetrieben haben."
Claudia Boss-Teichmann 16.12.2020

