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TKG-Novelle: Verbände bekräftigen ihre Forderungen

28.01.2021 - Die Modernisierung des Telekommunikations-Gesetzes (TKG) nähert sich ihrer letzten Phase: Die Novelle geht nun zu Beratungen in den Bundestag und soll im ersten Quartal 2021 verabschiedet werden. Umstritten in der Branche ist vor allem die geplante Streichung der Umlagefähigkeit der Breitbandanschlüsse auf die Mietnebenkosten. Fällt damit ein Hemmnis für mehr Wettbewerb und Glasfaserausbau oder wird der Netzausbau wegen fehlender Investitionssicherheit dadurch im Gegenteil gehemmt? Anlässlich der bevorstehenden Beratungen im Bundestag machen jetzt Branchenverbände ihre Positionen nochmals deutlich.

In einer gemeinsamen Presseerklärung fordern der Bundesverband Breitbandkommunikation (BREKO), der Bundesverband Glasfaseranschluss (BUGLAS) und der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) eine Modernisierung der vielfach diskutierten Umlagefähigkeit der Betriebskosten für Breitbandanschlüsse auf die Mietnebenkosten. Das Ziel muss aus Sicht der Verbände sein, den flächendeckenden Glasfaserausbau mit geeigneten Rahmenbedingungen zu beschleunigen.

Umlagefähigkeit nur für Glasfaseranschlüsse und Open Access

"Die digitale Transformation in Deutschland kann nur gelingen, wenn für die Bürger und Unternehmen zukunftssichere Glasfaseranschlüsse zur Verfügung stehen. Insbesondere die vergangenen Monate der Corona-Pandemie haben diese Notwendigkeit noch einmal eindrucksvoll unter Beweis gestellt", betonen BREKO, BUGLAS und VKU. Die Diskussion um die Umlagefähigkeit sollte als Chance gesehen werden, das Instrument zukunftsgerichtet mit neuen Stärken auszustatten. Sie plädieren für eine "modernisierte Umlagefähigkeit". Diese sollte ausschließlich auf den Ausbau von Glasfaseranschlüssen abstellen. Mieter erhielten so hochwertige Glasfaseranschlüsse zu attraktiven Preisen. Gebäudeeigentümer und Wohnungsbaugesellschaften erhöhten die Attraktivität ihrer Immobilien und steigerten gleichzeitig den Wert der Gebäude.

Gleichzeitig solle die Möglichkeit der Umlagefähigkeit zukünftig an die Verpflichtung zur Gewährung eines offenen Netzzugangs (Open Access) geknüpft werden. "Ganz wichtig ist es uns, dass die Mieter frei wählen können, für welches Angebot und welchen Anbieter sie sich entscheiden. Es soll darum gehen, dass mit guten Angeboten um den Kunden geworben wird", unterstreichen BREKO, BUGLAS und VKU. Die teilweise kritisierte sogenannte Ewigkeitsgarantie der bestehenden Umlagefähigkeit soll nach Auffassung der Verbände gestrichen werden: Das umzulegende Nutzungsentgelt soll ab Inbetriebnahme des neuen Glasfasernetzes für einen angemessenen, mehrjährigen Zeitraum gelten und nicht mehr wie bislang unbefristet. Das sichere einerseits die notwendige Planungssicherheit für die ausbauenden Unternehmen und Investoren ab. Andererseits werde von Mietern nicht mehr verlangt, dass sie unbefristet für eine abgeschriebene Infrastruktur bezahlen.

Keine Mehrbelastungen für Unternehmen und Bürokratieabbau

Auch beim virtuellen Gigabit-Symposium am 26. Januar der drei Verbände ANGA Der Breitbandverband, VATM - Verband für Telekommunikation und Mehrwertdienste VATM und eco Verband der Internetwirtschaft war die Novelle Thema. Die zwei Präsidenten Thomas Braun (ANGA) und Martin Witt (VATM) sowie Klaus Landefeld, Vorstand Infrastruktur und Netze, eco, waren sich einig: Es muss beim Gigabit-Ausbau in Deutschland u. a. durch die TKG-Novelle zu deutlichen Entlastungen und nicht zu Mehrbelastungen kommen.
 
Kritisiert wurde, dass die Novelle zu mehr Bürokratie führe. Die EU wollte mit dem europäischen Kodex EECC, der mit der TKG-Novelle umgesetzt werden muss, den Ausbau erleichtern. "Anstatt zu Effizienzgewinnen zu kommen, hat Deutschland an zahlreichen Stellen im Gesetzentwurf nun sogar noch mehr Bürokratie aufgebaut", kritisierte VATM-Geschäftsführer Jürgen Grützner. Wenn es zu dieser Überfrachtung im TKG und weiteren Belastungen für die in Gigabit investierenden Unternehmen komme, werde man in Deutschland beim Ausbau weiter zurückfallen, statt aufzuholen.

"Die Unternehmen sollen immer schneller ausbauen, aber in der Praxis werden sie zum Beispiel durch neue staatliche Preisregulierung, Einschränkungen bei der Vertragsgestaltung, aufwendige Gestaltungen von Rechnungen oder Ansagen kaputt reguliert", warnte Grützner. Der VATM appellierte nachdrücklich dafür, die Beratungen im Bundestag zu nutzen, hier zu vernünftigen Regelungen zu kommen.
 

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