
BREKO-Geschäftsführer Dr. Stephan Albers: "Das 'One-Stop-Shop-Prinzip' ist ein wichtiger Hebel, um die bestehenden Hemmnisse abzubauen." (Foto: BREKO)
BREKO: „One-Stop-Shop-Prinzip“ im Telekommunikationsgesetz verankern
11.02.2021 - Der Zeitplan für die Verabschiedung des Telekommunikations-Modernisierungsgesetzes (TKMoG), kurz TKG-Novelle, ist ambitioniert. Die Beratungen in Bundestag und Bundesrat sollen vor der Sommerpause abgeschlossen sein. Der Bundesrat nimmt am 12. Februar Stellung zum Gesetzentwurf der Bundesregierung. Über einhundert Änderungsanträge und Prüfbitten stehen dabei zur Diskussion. Darunter auch die Streichung einer wichtigen Regelung für die Beschleunigung der Genehmigungsverfahren beim Glasfaserausbau. Der Bundesverband Breitbandkommunikation e.V (BREKO) appelliert an den Bundesrat, das "One-Stop-Shop-Prinzip" zu unterstützen
Was ist das "One-Stop-Shop-Prinzip"?
Die Beschleunigung und Berechenbarkeit der Dauer von Genehmigungsverfahren sind ein wichtiger Faktor für einen zügigen Ausbau von Glasfasernetzen, so der BREKO. Je nach Art des Ausbauprojektes sind vielfältige Genehmigungen aus unterschiedlichen Sektoren, wie Naturschutz, Denkmalschutz, Gewässerschutz sowie verkehrsrechtliche Anordnungen erforderlich. Das im Gesetzentwurf vorgesehene sogenannte "One-Stop-Shop-Prinzip" sieht die Einrichtung einer koordinierenden Stelle auf kommunaler Ebene vor, die dafür Sorge trägt, dass die behördlichen Genehmigungen innerhalb der gesetzlich vorgesehenen Frist von drei Monaten erteilt werden. Der BREKO appelliert deshalb an die Mitglieder des Bundesrats, die geplante Regelung im Gesetzentwurf zu unterstützen.
Gehmigungsverfahren gehören zu den größten Hürden
"Die oft monatelangen Genehmigungsverfahren gehören derzeit zu den größten Hürden beim Glasfaserausbau. Das 'One-Stop-Shop-Prinzip' ist ein wichtiger Hebel, um die bestehenden Hemmnisse abzubauen. Die zentrale Stelle hilft dabei, die Verfahren zu vereinfachen und eine fristgemäße Bearbeitung der Anträge sicherzustellen. Damit schaffen wir auch eine verlässliche Planungsgrundlage für die Telekommunikations- und Tiefbauunternehmen", erläutert BREKO-Geschäftsführer Dr. Stephan Albers.
Bund soll Länder bei der Finanzierung unterstützen
Zudem schlägt der BREKO ein Konzept für eine gerechte Lastenverteilung zwischen Bund und Ländern bei der Umsetzung vor. Die Schaffung dieser Strukturen auf Ebene der Kreise bzw. Städte sei der richtige Schritt, bedeute aber auch finanzielle Belastungen für die Bundesländer. Mit der Herausforderung, das dafür notwendige Personal und die technischen Ressourcen bereitzustellen, dürften die Länder nicht allein gelassen werden. Es ist erforderlich, dass sich der Bund angemessen an den Kosten für die Einrichtung der koordinierenden Stellen beteiligt.
Claudia Boss-Teichmann 11.02.2021

