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Mieterbund und GdW: Umlagefähigkeit erhalten - Sonderkündigungsrecht einführen

11.02.2021- Der Deutsche Mieterbund und der GdW Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen appellieren bei der laufenden Novellierung des Telekommunikationsgesetzes gemeinsam an den Bundesrat, die Umlagefähigkeit des Breitbandanschlusses in der Betriebskostenverordnung grundsätzlich zu erhalten. Gleichzeitig unterstützen beide Spitzenverbände, ein Opt-out-Recht des Mieters einzuführen – also ein Kündigungsrecht für einen individuellen Ausstieg aus der Umlagefinanzierung und der Nutzung des Breitbandanschlusses.

"Es kann nicht sein, dass die Bundesregierung die Kosten für die Breitbandversorgung gerade einkommensschwächerer Haushalte massiv nach oben treibt. Ein Wegfall der Umlagefähigkeit des Breitbandanschlusses würde für Mieter eine deutlich höhere finanzielle Belastung von 100 bis 200 Euro pro Jahr bedeuten. Und den sozial verantwortlichen Wohnungsunternehmen würden die finanziellen Mittel für den Ausbau der digitalen Infrastruktur genommen", sagt Axel Gedaschko, Präsident des GdW.

Allerdings fordert der GdW ein entschädigungsloses Sonderkündigungsrecht für Verträge mit Telekommunikationsunternehmen, die auf Abrechnungsbasis der Betriebskostenverordnung abgeschlossen wurden.

Deutscher Mieterbund und Wohnungswirtschaft weisen darauf hin, dass auch die Versorgung von Transferleistungsempfängern zwingend bedacht werden muss. Aktuell werden Kabelgebühren als Kosten der Unterkunft übernommen, weil die Betriebskostenumlage für den Mieter unausweichlich anfällt. Wird dies verändert, muss dafür gesorgt werden, dass Kabelgebühren auch weiterhin für Transferleistungsempfänger übernommen werden, sei es als Kosten der Unterkunft oder als Bestandteil des dann entsprechend zu erhöhenden Regelbedarfs.

 

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