
Bundestag beschließt Novelle des Telekommunikationsgesetzes
Die Entscheidung ist gefallen: Der Deutsche Bundestag hat beschlossen, die umstrittene Novelle des Telekommunikationsgesetzes (TKG) in Kraft zu setzen. Diese umfasst zum einen zahlreiche europäische, ins nationale Recht umzusetzende Neuerungen in den Bereichen Regulierung, Kundenschutz, Genehmigungsverfahren usw. Zum anderen auch nationale Gesetzgebungsvorhaben wie die Neuregelung der Umlagefähigkeit und das Recht auf schnelles Internet. Der Bundesrat muss der Novelle noch zustimmen. Die Abstimmung darüber ist für den 7. Mai geplant.
Abschaffung des "Nebenkostenprivilegs", aber ...
Bei der in der Telekom-Branche umstrittenen geplanten Abschaffung der Umlagefähigkeit der Kabelanschlusskosten auf die Mietnebenkosten kam es zu einem Kompromiss. Demnach sollen TV-Kabelverträge nach einer Übergangsfrist bis 2024 nicht mehr vom Vermieter abgeschlossen und auf die Nebenkosten umgelegt werden können. Zukünftig sind die Kosten bei preislicher Deckelung für fünf bis maximal neun Jahre nach Inbetriebnahme des Inhouse-Netzes umlegbar. Es muss sich dabei um Glasfasernetze handeln, die via Open Access jedem Diensteanbieter zur Verfügung stehen. Dafür kann der Vermieter künftig ein Bereitstellungsentgelt von bis zu 60 Euro pro Jahr und Wohnung berechnen.
Recht auf schnelles Internet soll kommen
Ebenfalls viel diskutiert war das Recht auf schnelles Internet, das mit der Novelle kommen soll. Demnach können die Bürger voraussichtlich ab Mitte 2022 bessere Festnetz-Verbindungen einfordern. Für Download, Upload und Latenz sollen Mindestvorgaben gemacht werden, die erst noch berechnet werden müssen. Beim Download sind 30 Mbit/s als Richtwert im Gespräch.
Durchwachsenes Echo bei den Verbänden
Der Bundesverband Glasfaseranschluss (BUGLAS) begrüßt die vom Bundestag beschlossenen Änderungen zur Umlagefähigkeit. "Der Bundestag hat dem Glasfaserausbau einen enorm wichtigen Schub gegeben. Die Umlagefähigkeit wurde auf den neuesten Stand gebracht, indem sie Wahlfreiheit für den Kunden ermöglicht und ausschließlich für Glasfasernetze gelten soll", betont Geschäftsführer Wolfgang Heer.
Dr. Stephan Albers, Geschäftsführer des Bundesverbands Breitbandkommunikation (BREKO) erklärt: "Das neue Telekommunikationsgesetz setzt wichtige Akzente für die entscheidende Etappe des Glasfaserausbaus in Deutschland." Allerdings würden nicht alle Möglichkeiten für ein echtes Ausbaubeschleunigungsgesetz genutzt. "Wir sind dennoch froh, dass sich das Gesetzgebungsverfahren jetzt auf der Zielgeraden befindet", sagt Albers. Ein früheres Ende der Umlagefähigkeit als jetzt beschlossen hätte sich der Glasfaserverband gewünscht. Positiv bewertete der BREKO dagegen, dass sein Vorschlag eines ‚Glasfaserbereitstellungsentgelts‘ aufgegriffen worden sei, wovon man sich eine schnellere Versorgung vor allem von Mehrfamilienhäusern mit Glasfaseranschlüssen bis in die Wohnung verspreche.
Der Verband der Anbieter von Telekommunikations- und Mehrwertdiensten VATM bezeichnete das Gesetz als enttäuschenden Kompromiss, der kaum den gewünschten Schub für innovative neue Dienste und Infrastrukturausbau bringen werde. VATM-Geschäftsführer Jürgen Grützner hätte sich gewünscht, "dass das Gesetz mehr modernisiert wird und nicht zusätzliche Belastungen für die Unternehmen bringt." Die neuen Regelungen zum Glasfaserausbau und dessen Finanzierung durch ein Glasfaserbereitstellungsentgelt beurteilt der VATM als "zum Teil sehr komplex."
Die ANGA Der Breitbandverband sieht Licht und Schatten bei der Neuregelung der Umlagefähigkeit. ANGA-Präsident Thomas Braun betont, die ANGA unterstütze den Ansatz, dass der Glasfaserausbau mit der Umlagefähigkeit weiterhin eine Kalkulationsgrundlage haben solle. "Jetzt muss die Praxis zeigen, ob diese Regelung tatsächlich Anreize für einen Ausbau schaffen kann." Die Übergangsfrist bis Mitte 2024 hält der Verband für zu kurz. sie gefährde die "heute gut funktionierende Versorgung in den Gebäuden." Sehr kritisch sieht die ANGA die insgesamt weiter gewachsenen bürokratischen Anforderungen an TK-Anbieter.
Axel Gedaschko, Präsident des GdW Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen beurteilt die Abschaffung der bisherigen Form der Umlage negativ für die Mieter: "Auf über zwölf Millionen Mieterhaushalte kommen so Mehrkosten von bis zu 200 Euro jährlich pro Haushalt zu."
"Diese Entscheidung sorgt für weniger Wettbewerb und steigende Preise, weil es für kleinere Netzbetreiber schwieriger wird, im Wettbewerb zu bestehen", fürchtet Gedaschko außerdem.
Claudia Boss-Teichmann 23.04.2021

