
Die Netzregion von Glasfaser Nordwest und die ersten 14 Ausbaugebiete (Grafik: Glasfaser Nordwest)
Größtes Glasfaserausbauprojekt der Deutschen Telekom erleidet Rückschlag
Steht das größte Glasfaserausbauprojekt der Deutschen Telekom auf der Kippe? Die Fusionsgenehmigung des Bundeskartellamts für das Joint Venture zwischen EWE und Telekom im Nordwesten Deutschlands hat das Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf am 22. September aufgehoben. Damit hat es einer Beschwerde der Konkurrentin Vodafone stattgegeben, nach deren Ansicht die Zusammenarbeit der beiden Unternehmen den Wettbewerb zu sehr behindere.
Über das Gemeinschaftsunternehmen Glasfaser Nordwest sollen zusammen mit dem niedersächsischen Regionalversorger EWE in den nächsten zehn Jahren 1,5 Millionen Haushalte mit Glasfaseranschlüssen versorgt werden. Dafür sind Investitionen bis zu 2 Milliarden Euro geplant. Das Unternehmen ist in zahlreichen Kommunen in nordwestdeutschen Raum aktiv und hat bisher nach eigenen Angaben bereits 130.000 Glasfaseranschlüsse im Land Bremen, in Niedersachsen und im nördlichen Nordrhein-Westfalen gebaut.
Joint Venture unter Auflagen Ende 2019 genehmigt
Das Joint Venture war Ende 2019 unter Auflagen vom Bundeskartellamt genehmigt worden: Neben der Verpflichtung, innerhalb der nächsten vier Jahre 300.000 Glasfaseranschlüsse zu bauen und keine öffentlichen Fördermittel zu beantragen, gehören dazu auch die Öffnung der Netze für Dritte (siehe dazu CVE Online vom 1.1.2020).
Gericht: Freigabe des Bundeskartellamtes war "nicht tragfähig"
Aus Sicht des Gerichts war die damalige Begründung für die Freigabe "nicht tragfähig". (Aktenzeichen: VI-Kart 5/20 V). Die Begründung: Eine der Verpflichtungen, die Mindestausbauzusage, führe nicht zu einer Verbesserung des Wettbewerbs, sondern das Maß des Ausbaus führe selbst zu wettbewerbsbeschränkenden Effekten. Weiter bemängelt das Gericht, dass die Verpflichtungszusagen das Gemeinschaftsunternehmen für vier bis sechs Jahre binden würden, die Fusionswirkungen aber nicht auf diesen Zeitraum beschränkt seien, da Laufzeitverlängerungen um jeweils fünf Jahre möglich seien. Auch die Vermarktungsziele würden nicht helfen, die Wettbewerbsbeeinträchtigungen genügend zu reduzieren. "Denn dass die Entgelte und Konditionen dem entsprechen würden, was bei einem funtkionierenden Wettbewerb zwischen Telekom und EWE zusatnde gekommen wäre, sei nicht ersichtlich", heißt es in der Begründung des OLG.
Die Gerichtsentscheidung ist ein Beschluss, noch kein rechtskräftiges Urteil.
Wie geht es weiter?
Da das OLG den Gang zur nächsten Instanz, den Bundesgerichtshof, nicht erlaubt hat, gilt als sicher, dass Telekom und EWE diesen über eine Nichtzulassungsbeschwerde dennoch erreichen wollen. Sollte es bei dem Beschluss des Düsseldorfer OLG bleiben, hätte das Kartellamt fünf Monate Zeit, um eine neue Entscheidung zu fällen. Denkbar ist, dass die Wettbewerbshüter strengere Auflagen verlangen, aber auch ein "Nein" zur Fusion ist nicht ausgeschlossen.
Auch das Kartellamt prüft noch, Rechtsmittel einzulegen. Ein Sprecher des Bundeskartellamtes erklärte gegenüber Cable!vision Europe auf Nachfrage: "Wir nehmen den Beschluss des OLG Düsseldorf mit Bedauern zur Kenntnis." Nach Einschätzung seiner Behörde komme es durch die Verpflichtungszusagen und die wettbewerblichen Leitplanken zu Verbesserungen auf den Telekommunikationsmärkten in der betroffenen Region und auch im ländlichen Raum.
Glasfaser Nordwest will weiter ausbauen
EWE und die Telekom machten in Stellungnahmen deutlich, dass sie an dem Gemeinschaftsunternehmen festhalten und weiter ausbauen werden. In die gleiche Richtung geht auch die Erklärung ihres Joint Ventures: "Glasfaser Nordwest treibt den Glasfaserausbau aktuell und zukünftig weiter voran. In allen Ausbaugebieten werden die Baumaßnahmen wie geplant ausgeführt. GFNW, EWE und Telekom stehen weiterhin vollumfänglich zu den Ausbauzusagen und zu der freien Anbieterauswahl." Den Gerichtsbeschluss kommentiert Glasfaser Nordwest: "Entgegen den Behauptungen sind wir nach wie vor überzeugt, dass der Wettbewerb durch die Kooperation und die mit dem BKartA vereinbarten Zusagen nicht eingeschränkt wird. Im Gegenteil, Glasfaser Nordwest fördert den Wettbewerb. Eine Blockade der Glasfaser Nordwest bremst hingegen die Digitalisierung durch den Glasfaserausbau und somit den Wettbewerb."
BREKO: "Schlechtes Signal für den Glasfaserausbau"
Der Geschäftsführer des Bundesverband Breitbandkommunikation (BREKO), Dr. Stephan Albers, kritisiert die Entscheidung des OLG: "Gerade vor dem Hintergrund, dass das Gemeinschaftsunternehmen allen interessierten Unternehmen einen diskriminierungsfreien offenen Netzzugang anbietet, um Endkunden mit zukunftssicherem Glasfaser-Internet zu versorgen, sehen wir den Beschluss mit Sorge. Dies gilt umso mehr, als dass das Bundeskartellamt bei der ursprünglichen Freigabe des Joint Ventures erstmals ein Unternehmen verpflichtet hatte, das Prinzip der 'Gleichwertigkeit des Zugangs' (Equivalence of Input – EoI) zu gewährleisten. Das EoI-Konzept sieht vor, dass Vorleistungsnachfrager auf dieselben sachlichen und personellen Ressourcen zugreifen wie der Vertrieb von EWE und Telekom. Dadurch können zum Beispiel dieselben Datenbanken zur Information über Anschlüsse und dieselben Technikerressourcen für Bereitstellungen und Entstörungen genutzt und damit das Risiko eines Missbrauchs einer marktbeherrschenden Stellung erheblich reduziert werden. "
Ausserdem bestehe die Gefahr, dass kooperative Ausbaumodelle allgemein in Frage gestellt und potenzielle Ausbaupartner abgeschreckt werden.
Ausserdem bestehe die Gefahr, dass kooperative Ausbaumodelle allgemein in Frage gestellt und potenzielle Ausbaupartner abgeschreckt werden.
Claudia Boss-Teichmann 23.09.2021

