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(Symboldbild Telekommunikation; Foto: BMWI)

TKG in Kraft: Verbände sehen Chancen und Risiken

Licht und Schatten sehen die Branchenverbände beim neuen Telekommunikationsgesetz (TKG), das am 1. Dezember 2021 in Kraft getreten ist. Wurden aus Sicht des VATM in Teilen des Gesetzes "zusätzliche Bürokratiehürden und Belastungen für genau diejenigen Unternehmen aufgebaut, die Milliarden Euro in den 5G- und Glasfaserausbau stecken sollen", läutet es für den BREKO "das lang ersehnte Glasfaserzeitalter in Deutschland nun auch auf Gesetzesebene ein."

Der VATM fordert Nachbesserungen beim vorgesehenen Digitalisierungszuschuss des BMVI, um Übergangslösungen für einzelne Häuser zu schaffen, die nicht kurzfristig mit Glasfaser versorgt werden können. Kritisch äußert sich der Verband auch zu den Verbraucherschutzrechten, darunter die Minderungsrechte für schlechte Internetverbindungen im Fest- und Mobilfunknetz. Positiv bewertet der VATM, dass "durch die TKG-Novelle ein stärkeres Gewicht auf die Gleichbehandlung der Wettbewerber durch die Telekom gelegt werden soll". Der VATM würdigt ebenfalls das Ziel des Gesetzes, die "Genehmigungsbürokratie in den Griff zu bekommen und lange Verfahrenslaufzeiten zu beschleunigen". Positiv sieht der Verband ebenfalls die Stärkung moderner Verlegemethoden sowie One-Stop-Regeln. "Längerfristige Vorausschau, echter Vorrang für bedarfsgetriebenen eigenwirtschaftlichen Ausbau, deutlich besser strukturierter geförderter Ausbau, weniger Überbau und schnellere Genehmigungsverfahren bringen Deutschland voran", so VATM-Geschäftsführer Jürgen Grützner.

Für den BREKO enthält das neue TKG "viele Werkzeuge, um beim Glasfaserausbau an der Temposchraube zu drehen. Der größte Beschleuniger von allen ist der eigenwirtschaftliche Ausbau", sagt BREKO-Geschäftsführer Stefan Albers. Das "Recht auf schnelles Internet" solle nur ergänzend durch staatliche Fördermaßnahmen verwirklicht werden. "Dort wo auch in den nächsten Jahren kein Potenzial für einen marktgetriebenen Ausbau besteht, dürfen und sollen Fördergelder eingesetzt werden", fordert der BREKO. Positiv sieht der Verband auch das neue "Glasfaserbereitstellungsentgelt". Neben der Planungssicherheit für die Unternehmen erhielten die Mieter schneller hochleistungsfähige Glasfaseranschlüsse und hätten die freie Wahl bei den von ihnen genutzten Diensten, so Stefan Albers. Beim Minderungsrecht sieht der BREKO seine Mitgliedsunternehmen in einer guten Position. Durch die hohe Leistungsfähigkeit bei Glasfasernetzen sei das Risiko von verminderten Bandbreiten weitgehend ausgeschlossen.

Auch der Breitbandverband ANGA sieht in dem neuen TKG Chancen für den flächendeckenden Gigabit-Ausbau, vor allem durch die Beschleunigung von Planungs- und Genehmigungsverfahren sowie der Normierung alternativer Verlegemethoden. Das entschädigungslose Sonderkündigungsrecht für Wohnungsunternehmen im Zusammenhang mit dem Wegfall der mietrechtlichen Umlagefähigkeit für Bestandsnetze sieht der Verband kritisch. "Diese Regelung darf keinen Bestand haben", sagt ANGA-Präsident Thomas Braun. Die neuen Vorgaben zum Kundenschutz hält der Verband für weitreichend. Sie sollten erst einmal ihre Wirkung entfalten können. "Das TKG-Paket direkt wieder aufzuschnüren, ist nicht zielführend", so Braun.


 

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