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Breitbandausbau im niedersächsischen Landkreis Harburg wird mit 7 Millionen gefördert

Der Breitbandausbau im Landkreis Harburg wird mit sieben Millionen Euro gefördert. Der niedersächsische Landkreis hat jetzt den entsprechenden Förderbescheid vom niedersächsischen Wirtschaftsministerium erhalten.

Insgesamt sollen durch die Förderung 4.927 Adressen im Landkreis Harburg mit Breitbandanschlüssen versorgt werden, darunter 113 Unternehmen, 55 Schulen und ein Krankenhaus. Mit dem Ausbauvorhaben werden 535 Kilometer Glasfaserleitung sowie Leerrohre verlegt. Mit dem Projekt werden über 90 Prozent der im Gebiet liegenden, bekannten „weißen Flecken“ erschlossen. Aktuell liegt die Versorgung mit Glasfaseranschlüssen im Kreis Harburg bei 69 Prozent. Nach Abschluss der Förderprojekte soll sie bei 75 Prozent liegen.

Bei der Förderung handelt es sich um Förderungen nach der "Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung des Breitbandausbaus in Niedersachsen aus Mitteln der Digitalen Di-
vidende II" (RL Breitbandausbau NI).
https://www.mw.niedersachsen.de/startseite/aktuelles/presseinformationen/zukunftsfahige-infrastruktur-wirtschaftsministerium-fordert-breitbandausbau-im-landkreis-harburg-mit-sieben-millionen-euro-208326.html


https://www.landkreis-harburg.de/wirtschaft-beruf/breitbandausbau/
Kernaufgabe der Stabsstelle ist es, die sogenannten weißen Flecken im Kreisgebiet zu schließen, die noch keinen Internetzugang mit 30 Mbit/s im Download haben. Dazu arbeitet die Kreisverwaltung bereits mit 25 ihrer Gemeinden in einer Kooperation zusammen, um rund 7.200 Wohn- und Gewerbeeinheiten anzuschließen.
Der Landkreis investiert rund 45 Millionen Euro in den Bau des passiven Hochgeschwindigkeitsnetzes (Leerrohre, Glasfaserkabel und Kabelverzweiger). Die Ausbaumaßnahmen finden im gesamten Kreis statt. Die Bundesrepublik Deutschland und das Land Niedersachsen fördern das Projekt mit insgesamt 32 Millionen Euro. Den verbleibenden Eigenanteil von rund 13 Millionen Euro teilen sich der Landkreis und die kooperierenden Gemeinden zu 50 Prozent.


 

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