FRK-Kabelverband: Astra Platform Service (APS) muss offenen Zugang garantieren
OLG Düsseldorf prüft Übernahme des Premiere Sendezentrums durch Astra
Das OLG Düsseldorf hat eine Entscheidung über die Kartellbeschwerde von Eutelsat über den Kauf des DPC (Digital Playout Center) durch SES/Astra vertagt. Die Richter verlangen nach weiteren Erklärungen, wie SES/Astra künftig die Offenheit der Satellitenplattform sicherstellen und gestalten will. Diese Öffnung für alle Programmanbieter war eine Voraussetzung für die Genehmigung des Joint Venture von Astra, Nagravision und Premiere, die Gesellschafter der DPC-Nachfolgegesellschaft Astra Platform Service (APS).
„Die unabhängigen mittelständischen Kabelnetzbetreiber verlangen weiterhin eine Programmzulieferung über Satellit mit offenen Standards und keine geschlossenen Systeme wie den Nagravision-Verschlüsselungsstandard“, unterstreicht Heinz-Peter Labonte, Geschäftsführendes Vorstandsmitglied des FRK-Fachverbandes Rundfunkempfangs- und Kabelanlagen, die Forderungen nach einer offenen Satellitenplattform. Angesichts der während der mündlichen Verhandlung erstmals bekannt gewordenen Zwangsgebühren, die APS-Kunden an den Gesellschafter und Pay-TV-Sender Premiere zahlen müssen, sei an der offenen und unabhängigen Plattform zu zweifeln, betont Labonte. Wie das OLG habe erfahren müssen , sollen Pay-TV-Programmanbieter gezwungen werden, rund 2,40 Euro je erreichten Fernsehhaushalt an Premiere zu zahlen, unter anderem als Zugangsgebühr zur Pay-TV-Plattform und für die Nutzung der Smart Card. Angesichts dieser Zugangshürden nennt der FRK-Sprecher drei Punkte, die von der APS-Plattform als Kriterien für einen offenen und diskrimierungsfreien Zugang zu erfüllen seien, Labonte:
„Erstens muss der Wettbewerb in den Boxenstrategien gewährleistet sein. Das bedeutet, APS- Kunden müssen unabhängig davon, ob es sich um private Haushalte als Direktempfänger mit einer Einzelschüssel oder um Kunden von unabhängigen Kabelnetzbetreibern mit eigener Kopfstelle handelt, Programme mit Nagravision, Conax oder anderen Verschlüsselungssystemen empfangen können.
Zweitens darf der Zugang zu den Kabelnetzen und Direktempfangshaushalten nicht für einen Pay-TV-Anbieter monopolisiert werden. Es muss sichergestellt sein, dass auch weitere Pay-TV-Anbieter mit einem von Nagravision unabhängigen Verschlüsselungssystem, wie beispielsweise die auch in Deutschland gebräuchlichen Systeme Simulcrypt oder Conax, Zugang zur Plattform erhalten.
Drittens fordern die unabhängigen mittelständischen Kabelnetzbetreiber die Wahlfreiheit beim Verschlüsselungssystem, bei der Auswahl der Set-Top-Boxen ihrer Kunden, bei der Programmanbieterauswahl und die Verhinderung eines neuen Angebotsmonopols mit verschlüsselten Satellitenprogrammen, die nur mit einem ein CA-System zu empfangen sind.“
Wolfgang Posewang 02.02.2006

