
Branchenverbände plädieren für Drahtlostechnologien als Übergangslösung
Drahtlostechnologien sollen nach Ansicht von Branchenverbänden mit einbezogen werden, um das im neuen Telekommunikationsgesetz (TKG) enthaltene "Recht auf Versorgung mit Telekommunikationsdiensten (RaVT)" sicherzustellen. Da es noch einige Jahre dauern werde, bis das von der Bundesregierung angestrebt Ziel eines flächendeckenden FTTH-Netzes erreicht sei, bieten diese Technologien laut ANGA, bitkom, BREKO, BUGLAS, eco und VATM eine "pragmatische Übergangslösung, die kurzfristig eine Versorgung mit den wichtigsten Internetdiensten sicherstellt". Um allen Bürgerinnen und Bürgern kurzfristig digitale Teilhabe zu ermöglichen, stünden "mit Satelliten-, Mobil- und Richtfunk leistungsfähige Technologien und gute Internetangebote zur Verfügung", so die Verbände.
Hintergrund des Appells: Die Bundesnetzagentur wird bis zum 1. Juni 2022 eine Verordnung erlassen, die Mindestanforderungen an eine Internetverbindung im Sinne des RaVT definiert. Die Ausgestaltung dieser Anforderungen ist für die Verbände maßgeblich für die Frage, ob eine Internetgrundversorgung kurzfristig umgesetzt werden kann, ohne die Erreichung des eigentlichen Ziels – den deutschlandweiten Glasfaserausbau – zu verzögern. Daher mahnen sie: "RaVT muss alle Technologien einbeziehen, damit die vorhandenen Bau- und Planungsressourcen so effizient wie möglich für den weiteren Glasfaserausbau eingesetzt werden können."
Claudia Boss-Teichmann 24.02.2022

