
Klaus Müller, Präsident der Bundesnetzagentur: "Wir wollen die Entgelte erstmals mit einer Laufzeit von zehn Jahren genehmigen". Dies solle Planungssicherheit geben und die Migration von Kupfer- auf Glasfasernetze erleichern. (Foto: Corinna Guthknecht - vzbv)
Bundesnetzagentur will Wechsel auf Glasfasernetze erleichtern
Die Bundesnetzagentur (BNA) stellt ihren neuen Vorschlag für die Preise der Teilnehmeranschlussleitung (TAL) vor, der sogenannten "letzten Meile" des Netzes zum Endkunden. Damit soll die Höhe des Vorleistungentgelts neu festgelegt werden, das die Wettbewerber für die Nutzung des Kupferkabels an die Telekom zahlen müssen. Betroffen sind knapp 4 Mio. Kupfer-TAL. Die Bundesnetzagentur hatte die Entgelte zuletzt im Jahr 2019 reguliert. Anders als von der Telekom gefordert sollen die Mieten für die TALs sogar leicht sinken.
"Wir wollen die Entgelte erstmals mit einer Laufzeit von zehn Jahren genehmigen. Diese Entscheidung entspricht grundlegenden Anliegen der Telekommunikationsbranche, die in dieser Frage sehr geschlossen auftritt", sagt Klaus Müller, Präsident der BNA.
"Wir wollen die Entgelte erstmals mit einer Laufzeit von zehn Jahren genehmigen. Diese Entscheidung entspricht grundlegenden Anliegen der Telekommunikationsbranche, die in dieser Frage sehr geschlossen auftritt", sagt Klaus Müller, Präsident der BNA.
TAL-Preise sollen sinken
Zum 1. Juli 2022 sollen die in den letzten Entscheidungsperioden gestiegenen Entgelte für die TAL am Hauptverteiler (HVt-TAL) von 11,19 Euro auf 10,65 Euro sinken. Der Hauptverteiler ist der zentrale Punkt im Netz der Telekom, ab dem die einzelnen Kupferleitungen zu den Endkunden führen.
Die Preise für die in Zukunft stärker nachgefragte TAL am Kabelverzweiger (KVz-TAL), d.h. die grauen Verteilerkästen am Straßenrand, sollen von 7,05 Euro auf 6,92 Euro zurückgehen.
Die Preise für die in Zukunft stärker nachgefragte TAL am Kabelverzweiger (KVz-TAL), d.h. die grauen Verteilerkästen am Straßenrand, sollen von 7,05 Euro auf 6,92 Euro zurückgehen.
Lange Laufzeit soll Planungssicherheit schaffen
Die BNA beabsichtigt, die Entgelte erstmals nicht mit einer Laufzeit von drei, sondern von zehn Jahren zu genehmigen; nach fünf Jahren ist ein Anstieg der Preise um 4 Prozent vorgesehen. Dieses Vorgehen soll laut BNA den Ausbau von Glasfasernetzen und den Wechsel auf diese Netze erleichtern. Außerdem würde auch das Angebot für die Nutzer verbessert und Angebote könnten auf stabiler Grundlage geplant werden.
Der Entscheidungsentwurf wird noch das übliche Konsultationsverfahren durchlaufen. Wenn die Europäische Kommission keine ernsthaften Bedenken gegen die Entscheidung äußert, kann sie ab dem 1. Juli 2022 endgültig in Kraft treten.
Der Entscheidungsentwurf wird noch das übliche Konsultationsverfahren durchlaufen. Wenn die Europäische Kommission keine ernsthaften Bedenken gegen die Entscheidung äußert, kann sie ab dem 1. Juli 2022 endgültig in Kraft treten.
VATM und BREKO begrüßen Laufzeitverlängerung
Der VATM - Verband für Kommunikation und Mehrwertdienste begrüßt, dass durch die Genehmigungsdauer für zehn Jahre Planungssicherheit hergestellt werde, bemängelt aber, dass das Nutzungsentgeld nicht weit genug abgesenkt worden sei. Der VATM hatte gefordert, wieder das Niveau des Jahres 2016 (10,02 Euro) zu erreichen.
"Auch mit der neuen Entscheidung muss allerdings zur Kenntnis genommen werden, dass der Telekom in den nächsten Jahren eine erhebliche Überrendite aus der Vermarktung ihres Kupfernetzes zufällt. Das daraus resultierende Quersubventionierungspotenzial ergibt sowohl für die etablierten Nachfrager als auch die vielen neuen Infrastrukturinvestoren ein erhebliches Wettbewerbshindernis", kritisiert VATM-Geschäftsführer Jürgen Grützner. Nicht umsonst verweist die Telekom aktuell darauf, dass deren Marktanteil bei den Neukunden wiederholt bei deutlich über 50 Prozent liege und sie laufend Marktanteile von den Wettbewerbern zurückhole, heißt es in der Stellungnahme weiter.
Auch der Bundesverband Breitbandkommunikation BREKO e.V. befürwortet die Festlegung der Laufzeit auf zehn Jahre. BREKO-Geschäftsführer Dr. Stephan Albers betont: "Wichtig ist aber jetzt, dass die Behörde auch zügig den nächsten Schritt macht und langfristige Planungssicherheit für die Glasfaser ausbauenden Unternehmen schafft, die für einen beschleunigten Ausbau der Glasfasernetze zwingend notwendig ist. Dazu muss sie gemeinsam mit der Branche in einem transparenten Verfahren ein Konzept erarbeiten, dass die wesentlichen der Fragen der Migration von kupferbasierten Netzen auf Glasfasernetze, wie die verfügbaren Vorleistungen, die Migrationsprozesse und -zeiträume und die Verteilung der Migrationskosten regelt. So machen es derzeit schon Regulierungsbehörden in anderen europäischen Ländern, wie Frankeich und Großbritannien, deren Vorgehensweisen Deutschland als Beispiel dienen sollten."
Mit der langfristigen Festlegung der Entgelte ungefähr auf dem geltenden Niveau begegne die BNA laut BREKO auch den Bedenken der TAL-Nachfrager, dass die Entgelte aufgrund der im Zuge der zunehmenden Migration auf Glasfasernetze sinkenden Abnahmemengen für kupferbasierte Vorleistungen deutlich ansteigen könnten.
Claudia Boss-Teichmann 13.04.2022

