
Umstritten: Der Regulierungsrahmen der Bundesnetzagentur für den Leerrohrzugang (Symbolbild: Deutsche Telekom)
Bundesnetzagentur veröffentlicht Regulierungsrahmen für Zugang zur letzten Meile
Die Bundesnetzagentur hat den Regulierungsrahmen für den Zugang zur letzten Meile im Festnetz der Telekom festgelegt. Gegenstand der Verfügung sind die neuen Bedingungen für den Zugang zur Kupfer- und zu neu entstehender Glasfaserinfrastruktur der Telekom auf Vorleistungsebene.
Die Telekom soll laut Bundesnetzagentur "anderen, nicht marktbeherrschenden Netzbetreibern verfügbare und ungenutzte Kapazitäten in ihren Leerrohren zugänglich machen." Die Einsichtnahme in freie Leerrohrkapazitäten soll zukünftig über den Infrastrukturatlas, im neuen "Gigabit-Grundbuch" des Bundes erfolgen.
"Mit der heutigen Entscheidung schaffen wir Rahmenbedingungen für fairen Wettbewerb und weiteren Glasfaserausbau", sagte Klaus Müller, Präsident der Bundesnetzagentur. "Es freut mich, dass unser Einsatz für den Glasfaserausbau mit stabilen und transparenten Rahmenbedingungen die Probe vor der Europäischen Kommission bestanden hat."
Kritik am regulierten Leerrohrzugang von unterschiedlichen Seiten
Die Deutsche Telekom kritisiert die neue Festnetzregulierung der Bundesnetzagentur, die wenig Anreize für den Glasfaserausbau schaffe und angesichts der Dynamik im Markt enttäusche. "Eine investitionsfördernde 'Regulierung light' wäre angesichts dieser Marktentwicklung angemessen und geboten gewesen, bleibt aber leider aus. Insbesondere der regulierte Leerrohrzugang ist ein Mehr an Bürokratie und kein Garant für mehr Glasfaserausbau in Deutschland. Im Gegenteil. Wenn die neue Regulierung das Ziel haben soll, ressourcenschonend auszubauen, dann sollten für alle Netzbetreiber dieselben Regeln gelten. Bisher gelten sie nur für die Telekom, obwohl im FTTH/B-Teilmarkt knapp 69 Prozent der Anschlüsse auf die Wettbewerber der Telekom entfallen", heißt es in der Stellungnahme der Telekom.
Auch der Bundesverband Breitbandkommunikation (BREKO) sieht die geplante Ausweitung der bereits bestehenden Leerrohrzugangsverpflichtung durch die Regulierungsverfügung kritisch. "Der Zugang zu Leerrohren kann für den Überbau bestehender Glasfasernetze genutzt werden, was die Investitionssicherheit für ausbauende Unternehmen gefährden und dadurch den Glasfaserausbau eher bremsen als beschleunigen könnte. Darüber hinaus ist ein ausreichender Leerrohrzugang schon seit 2016 im Gesetz zur Erleichterung des Ausbaus digitaler Hochgeschwindigkeitsnetze (DigiNetz-Gesetz) geregelt", so der Glasfaserverband.
Der Verband für Telekommunikation und Mehrwertdienste (VATM) äußert sich zu diesem Thema ebenfalls kritisch: "Der Zugang zu den Leerrohren des Marktbeherrschers – Schlüssel zum schnellen Glasfaserausbau in anderen Ländern – kommt erst ab 2024 und damit zu langsam. Auch die Umsetzung des Prinzips der 'Gleichwertigkeit des Zugangs' (Equivalence of Input – EoI), das im Telekommunikationsgesetz gesetzlich verankert ist, bleibt lückenhaft", kommentiert der VATM.
Auch die EU-Kommission habe in ihrer Stellungnahme umfangreich Kritik geübt, betont der Verband. Sie habe aber anscheinend auf ein Veto aus Brüssel verzichtet, um den Beschluss, der drei Jahre nach der zugrundeliegenden Marktanalyse komme, nicht weiter zu verzögern.
Claudia Boss-Teichmann 21.07.2022

