Tele Columbus AG legte Emissionspreis fest
Tele Columbus hat den Ausgabepreis für die im Rahmen ihres Börsengangs angebotenen Aktien auf 10 Euro je Aktie festgelegt. Der Ausgabepreis liegt damit in der Mitte der Preisspanne von 8 Euro bis 12 Euro je Aktie. Das Angebot war zum Ausgabepreis deutlich überzeichnet. Die Aktien der Tele Columbus AG werden seit 23. Januar 2015 an unter dem Börsenkürzel TC1 im Regulierten Markt (Prime Standard) der Frankfurter Wertpapierbörse gehandelt werden.
Insgesamt werden 51.022.500 Aktien platziert, davon 33,3 Millionen neue Aktien aus einer Kapitalerhöhung, 14,4 Millionen existierende Aktien, die von Tele Columbus Management S.à r.l. verkauft werden – einer Beteiligungsgesellschaft, die indirekt durch die Eigentümer von Tele Columbus gehalten wird – und zusätzlich 3,3 Millionen existierende Aktien, die die beteiligten Banken von Tele Columbus Management S.à r.l. im Wege der Aktienleihe erworben haben, um die Mehrzuteilung abzudecken Um die durch eine Aktienleihe erworbenen Aktien an Tele Columbus Management S.à r.l. zurückgeben zu können, hat das Unternehmen den beteiligten Banken die Option gewährt, die entsprechende Zahl zusätzlicher Aktien am Unternehmen, welche aus dem genehmigten Kapital des Unternehmens auszugeben wären, zum Ausgabepreis zu erwerben („Greenshoe-Option“). 26 Millionen Aktien werden den Altaktionären zugeteilt, die eine Kauforder für die bevorrechtigte Zuteilung abgegeben haben.
Dem Unternehmen fließen 333 Millionen Euro aus dem Verkauf neuer Aktien (exklusive möglicher Erlöse aus der Greenshoe-Option von bis zu 10 Prozent des Angebots der neuen Aktien) zu. Bei vollständiger Ausübung der Greenshoe-Option liegt der Gesamterlös der Gesellschaft damit bei 367 Millionen Euro. Der sich daraus ergebende, anfängliche Streubesitz beläuft sich auf mehr als 50 Prozent der insgesamt ausgegebenen und ausstehenden Aktien des Unternehmens, bei vollständiger Ausübung der Greenshoe-Option und inklusive der für diesen Zweck an Altaktionäre bevorrechtigt zugeteilten Aktien, die einer Haltefrist von 180 Tagen unterliegen.
Wolfgang Posewang 26.01.2015

