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Glasfaserausbau

DG zieht Zwischenbilanz des Ausbaus in Bayern

Deutsche Glasfaser (DG) hat auf dem Bayerischen Breitbandforum in Amberg eine Zwischenbilanz seines Ausbaus in Bayern gezogen. Das Unternehmen habe bereits 135.000 Haushalte mit Glasfaser erschlossen. Derzeit befänden sich weitere 55.000 Anschlüsse im Bau. Zudem versorge DG in Bayern bereits mehr als 100 Kommunen und über 45 Gewerbegebiete mit Glasfasernetzen. Im Dezember 2021 hatte DG eine Absichtserklärung mit dem Bayerischen Staatsministerium der Finanzen und für Heimat (StMFH) über den Anschluss von 550.000 Haushalten ans Glasfaser-Netz bis 2025 geschlossen.

"Wir haben alle erforderlichen Bausteine für eine rasche und flächendeckende Erschließung Bayerns mit Glasfaser. Nun gilt es, diese im vertrauensvollen Zusammenspiel mit den Akteuren und zum Wohle der Bürgerinnen und Bürger vor Ort umzusetzen", so Winfried Kopperschmidt, Regionalleiter von Deutsche Glasfaser in Bayern.

Verschärfter Wettbewerb: immer häufiger Paralleausbau angekündigt

Marius Dallmann, Geschäftsleiter Expansion von DG, ergänzte: "Wir dürfen den Glasfaserausbau in Deutschland nicht durch einen unnötigen Doppelausbau in die Länge ziehen und dabei wertvolle Ressourcen verschwenden. Jeder doppelt ausgebaute Ort bedeutet, dass ein anderer Ort länger auf die Erschließung mit Glasfaser warten muss. Der Wettbewerb muss auf dem Netz stattfinden, nicht um das Netz. Mit Open Access lassen sich Netze wirtschaftlich, nachhaltig und im Sinne aller Beteiligten nutzen. Wir haben ja auch nur einen Stromanschluss im Keller liegen und trotzdem die Möglichkeit, aus mehreren Stromanbietern zu wählen."

Vor dem Hintergrund des zunehmenden Wettbewerbs werde auf Ausbauentscheidungen vermehrt mit parallelen Ausbauankündigungen reagiert und bei der betroffenen Kommune eine Mitverlegungsabsicht angezeigt, so DG. Bei aller damit einhergehenden Verunsicherung auf kommunaler Ebene stehe aber juristisch fest, dass bei einer Baumaßnahme nach § 125 ff. TKG der Wettbewerber eines erstausbauenden Telekommunikations-Anbieters im eigenwirtschaftlichen Ausbau keinen Rechtsanspruch auf Mitverlegung eigener Telekommunikations-Infrastruktur habe.

 

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