
(Foto: BREKO)
Gefördeter Breitbandausbau
Interview mit Sven Knapp, BREKO
Aktuell ist eine neue Richtlinie für die Förderung des Gigabitausbaus des Bundes in Arbeit. Sven Knapp, BREKO, gibt im Interview eine Einschätzung der Situation. Wie geht es 2023 weiter mit dem geförderten Ausbau? Wird es eine von Branchenverbänden oft geforderte bessere Priorisierung von Ausbaugebieten und eine bessere Verzahnung von gefördertem und privatwirtschaftlichem Ausbau geben?
Cable!vision Europe: Insgesamt stellen Bund, Länder und Kommunen über 30 Milliarden Euro für die Förderung von Glasfaseranbindungen zur Verfügung. Von Branchenverbänden wird regelmäßig kritisiert, dass zu hohe Fördersummen den Wettbewerb um knappe Ressourcen wie Tiefbaukapazitäten unnötig anheizen und angesichts der 50 Milliarden, welche die Unternehmen privatwirtschaftlich investieren wollen, zu hoch seien. Wie beurteilen Sie die Höhe dieser Summe?
Sven Knapp: In den letzten Jahren mussten wir leider feststellen, dass Geld allein keine Glasfasernetze baut. Auch vor dem Glasfaserausbau macht der Fachkräftemangel nicht halt. Das führt dazu, dass pro Jahr nur eine begrenzte Zahl von Glasfaseranschlüssen gebaut werden kann. Zusätzliche Gelder führen nicht zu einem schnelleren Ausbau. Im Gegenteil, eigenwirtschaftliche Ausbauprojekte und staatliche Förderprojekte treten immer häufiger in Konkurrenz um die verfügbaren Ressourcen. Deshalb sprechen wir uns für den zielgerichteten Einsatz staatlicher Fördermittel aus, der den eigenfinanzierten Ausbau der Unternehmen ergänzt, aber nicht verdrängt. Derzeit ist auf Bundesebene eine neue Förderrichtlinie in Vorbereitung, die noch im ersten Quartal die Grundlage einer neuen Förderkulisse bilden soll und de facto den Wegfall der aktuellen Aufgreifschwelle bedeutet. Mit Inkrafttreten dieser neuen Förderrichtlinie können dann sämtliche Adresspunkte gefördert ausgebaut werden, die noch über keinen gigabitfähigen Anschluss verfügen.
Cable!vision Europe: Welche Folgen wird das für den Ausbau haben?
Sven Knapp: Die Konkurrenzsituation von eigenwirtschaftlichem und gefördertem Ausbau verschärft sich weiter, sofern in der neuen Förderrichtlinie keine geeigneten Maßnahmen getroffen werden, um dies zu verhindern. Eine Vergabe der Fördermittel nach dem „Windhundprinzip“ darf es nicht mehr geben, weil Förderprojekte dann auch in Gebieten initiiert werden könnten, in denen Potenzial für einen privatwirtschaftlichen Ausbau besteht. Wir brauchen stattdessen Vorgaben, die sicherstellen, dass Fördermittel zielgerichtet in die Kommunen gelenkt werden, in denen sie tatsächlich benötigt werden. Um das zu erreichen, sollten zunächst die Kommunen die Möglichkeit erhalten, von Fördermitteln zu profitieren, die entweder einen besonders hohen Nachholbedarf haben oder Kommunen, in denen das Förderprojekt einen verbindlich geplanten oder schon realisierten privatwirtschaftlichen Glasfaserausbau im Sinne einer flächendeckenden Versorgung ergänzen soll.
Lesen Sie das gesamte Interview mit Sven Knapp in der aktuellen Printausgabe 1/2023 von Cable!vision Europe.
Claudia Boss-Teichmann 02.03.2023

