
Ist das eine Benutzeroberfläche? Die Landesmedienanstalten haben zwar mit Blick, dass das Vorhandensein von Direktwahltasten und deren Anzahl zunimmt, sehen momentan jedoch noch keinen Regulierungsbedarf. (Foto: Erik Mclean auf Unsplash)
Public Value
Medienanstalten: Noch kein Regulierungsbedarf bei TV-Fernbedienungen
Eine wachsende Zahl von Streaming-Anbietern sichert sich per Direktwahltaste eine bevorzugte Auffindbarkeit auf den Fernbedienungen von Smart TVs und erhofft sich davon einen Wettbewerbsvorteil gegenüber der Konkurrenz im Kampf um die Aufmerksamkeit der Zuschauer. Die TV-Gerätehersteller lassen sich die Tasten mit den Firmenlogos gut bezahlen: In der Branche ist von 1 US-Dollar bzw. 1 Euro pro ausgelieferter Fernbedienung die Rede.
Durch die Public-Value-Satzung wollte der Gesetzgeber in Deutschland eigentlich verhindern, dass sich TV-Sender und Streaming-Anbieter eine vorrangige Platzierung in der TV-Senderliste oder App-Galerie der Benutzeroberfläche des Smart TVs oder der Set-Top-Box kaufen können. Genau das ist aber auf Fernbedienungen weiter möglich.
Fernbedienung wird nicht als Benutzeroberfläche betrachtet
Die Landesmedienanstalten, die für die Umsetzung der Public-Value-Satzung zuständig sind, haben die Problematik zwar im Blick, sehen aber noch keinen Regulierungsbedarf, wie eine Sprecherin der Bayerischen Landeszentrale für neue Medien (BLM) gegenüber Cable!vision Europe erklärte. Grund: Die Fernbedienung wird von den Medienwächtern nach aktueller Einschätzung nicht als Benutzeroberfläche betrachtet und fällt damit nicht unter die Public-Value-Richtlinie.
"Bisher gehen die Landesmedienanstalten davon aus, dass die regulierte erste Auswahlebene einer Benutzeroberfläche deren 'Startseite' oder die erste Ebene der Menüführung ist, nicht jedoch die Fernbedienung. So haben wir es auch in unseren Public-Value-FAQs festgehalten", sagte die BLM-Sprecherin. (siehe: Grundsätze zur leichten Auffindbarkeit von Public-Value-Angeboten | FAQs, Frage 9).
Mehr Direktwahltasten auf Fernbedienungen
"Jedoch beobachten auch wir, dass das Phänomen der Direktwahltasten auf Fernbedienungen zunimmt – ebenso wie deren Anzahl. Noch können wir aber leider keine zuverlässigen Aussagen darüber treffen, ob und inwieweit dies beispielsweise die leichte Auffindbarkeit des Rundfunks in seiner Gesamtheiter oder bestimmter Public-Value-Angebote beeinträchtigt und aus Vielfaltsgesichtspunkten ein Problem darstellt. Wir werden diese Entwicklung aber im Auge behalten", unterstrich die Sprecherin.
Wie lange Fernbedienungen noch unregulierte Spielwiese bleiben, bleibt abzuwarten. Gleiches dürfte allerdings auch für die Frage gelten, ob sich der Gesetzgeber nochmals darauf einlässt, in die Gestaltung von Benutzeroberflächen und Bedienkonzepten einzugreifen: Gegen die Public-Value-Satzung laufen die ersten Klagen (Lesen Sie dazu unsere Meldung "Kritik an Public-Value-Liste: Unterlegene Bewerber klagen gegen Medienanstalten" vom 06.04.2023).
Autor: Dr. Jörn Krieger
Claudia Boss-Teichmann 07.06.2023

