
Ein Funkmast von Vantage Towers. Das Unternehmen betreibt rund 83.000 Funkmaststandorte in zehn europäischen Ländern (Foto: Vantage Towers)
Mobilfunkanbieter
Wird 1&1 wettbewerbswidrig am Ausbau gehindert?
Das Bundeskartellamt prüft, ob die 1&1 Mobilfunk GmbH (1&1) möglicherweise bei Mitnutzungsmöglichkeit von Funkturmmasten kartellrechtswidrig durch Vodafone und Vantage Towers behindert wird. Dies teilte die Behörde am 2. Juni 2023 mit.
1&1 hatte im Februar eine Beschwerde beim Bundeskartellamt eingereicht, nachdem der Sendmasten-Betreiber Vantage Towers Verzögerungen beim Ausbau von Antennenstandorten angekündigt hatte. Laut 1&1 erreiche das Unternehmen damit seine vertraglich vereinbarten Ausbauziele nicht. Außerdem werde Vodafone, das 81 Prozent der Anteile an Vantage Towers hält, bei der Standortvergabe bevorzugt (siehe dazu unsere Meldung: "1&1 reicht Kartellbeschwerde gegen Vodafone ein" vom 27.02.2023).
Mitnutzung der Antennenstandorte veeinbart
1&1 hatte 2021 mit Vantage Towers die Mitnutzung von 3.800 bereits vorhandenen Antennenstandorten für das neue 1&1-Netz vereinbart. Nachdem das Unternehmen im Jahre 2019 erstmals ein Frequenzspektrum ersteigert hat, ist es angetreten, sich als vierter deutscher Netzbetreiber zu etablieren. Dabei unterliegt 1&1 einer an den Frequenzerwerb gekoppelten staatlichen Ausbaupflicht.
Vantage Towers vertreibt und verwaltet das aus dem Vodafone-Konzern ausgegliederte Portfolio an bestehenden Mobilfunkstandorten; in Deutschland sind dies rund 19.400 Antennenstandorte. Die Standorte werden weiterhin von Vodafone als Hauptmieter genutzt und sind damit wesentlicher Bestandteil des deutschen Mobilfunknetzes von Vodafone. Das Geschäftsmodell von Vantage Towers sieht es jedoch grundsätzlich vor, Flächen zur Antennenmontage auch an andere Mobilfunknetzbetreiber neben Vodafone zu vermieten.
Bundeskartellamt will sich "genau ansehen", ob Gründe für die Verzögerung stichhaltig sind
Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes, sagte: "Der beabsichtigte Markteintritt von 1&1 als vierter Mobilfunknetzbetreiber in Deutschland ist aus wettbewerblicher Sicht zu begrüßen. Naturgemäß erfordert der Aufbau eines eigenen Mobilfunknetzes hohe Investitionen und es müssen bei einem solchen Schritt unternehmerische Risiken eingegangen werden. Eine zentrale Aufgabe des Kartellrechts ist es, dem Verhalten von Unternehmen faire Spielregeln zu setzen. Dabei gilt für marktmächtige und marktbeherrschende Unternehmen, dass sie andere Unternehmen nicht unbillig behindern dürfen. Wir werden uns insofern genau ansehen, ob es gute Gründe für eine Verzögerung bei der Bereitstellung von Antennenstandorten für 1&1 gibt."
Prüfung eines Bußgeldes gegen 1&1, da Versorgungsauflage nicht erreicht wurde
Unabhängig von dem Verfahren des Bundeskartellamtes prüft die Bundesnetzagentur momentan die Verhängung eines Bußgeldes gegen 1&1, da das Unternehmen die Versorgungsauflage aus der Frequenzauktion von 2019 zur Inbetriebnahme von 1.000 5G-Basisstationen nicht fristgerecht erreicht hat.
Während die Bundesnetzagentur aufgrund der Kriterien des Telekommunikationsgesetzes (TKG) die Erfüllung der Pflichten des Frequenzinhabers überprüft, ist Gegenstand des Verfahrens des Bundeskartellamtes, ob das unternehmerische Verhalten von Vantage Towers und Vodafone auf "Zulieferseite" nach den Maßstäben des deutschen und europäischen Kartellrechts zu beanstanden sein könnte, erläutert das Bundeskartellamt.
Claudia Boss-Teichmann 06.06.2023

