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Norbert Westfal, BREKO-Präsident und Sprecher der Geschäftsführung der EWE TEL: "Die Abschottungspraxis der Mobilfunknetzbetreiber schadet nicht nur dem Angebot und der Qualität im Mobilfunk, sondern hat auch erhebliche negative Auswirkungen für Unternehmen, die in Deutschland Glasfasernetze ausbauen." (Foto: BREKO/Norbert Westfal)

Mobilfunk

Studie: Wettbewerbsdefizite im deutschen Mobilfunkmarkt

Die Struktur des Mobilfunkmarkts in Deutschland ist im Wandel: Zum einen befindet sich 1&1 im Übergang vom virtuellen Netzbetreiber (MVNO) zum vierten Mobilfunknetzbetreiber (MNO), zum anderen wächst die Bedeutung regionaler Carrier, die Mobilfunkvorleistungen benötigen, um ihren Kunden beispielsweise Bündelprodukte aus Festnetz und Mobilfunk anbieten zu können.

Vor diesem Hintergrund hat eine Ende Mai 2023 veröffentlichte Studie den deutschen Mobilfunkmarkt hinsichtlich Wettbewerbsdefiziten und möglichen regulatorischen Antworten darauf untersucht.

Die Studie "Wettbewerbsdefizite auf dem deutschen Mobilfunkmarkt und regulatorische Antworten" wurde im Auftrag des Bundesverbandes Breitbandkommunikation (BREKO) und der 1&1 Mobilfunk GmbH von der SBR-net Consulting analysiert. Außerdem wurde eine Umfrage unter Mitgliedern des BREKO durchgeführt.

Marktbeherrschende Unternehmen erschweren das Angebot von 5G-Tarifen

Drei etablierte Netzbetreiber beherrschen der Studie zufolge den Mobilfunkmarkt in Deutschland: Die drei etablierten Mobilfunknetzbetreiber Telekom, Vodafone, Telefónica sowie 1&1 und freenet haben demnach insgesamt einen Marktanteil von über 99 Prozent am Endkundenmarkt. Eine große Anzahl von Vertriebspartnern und Submarken würden den Anschein von Wettbewerb erwecken. Tatsächlich aber gibt es laut der Studie kaum Konkurrenz um innovative Dienste und Tarifmodelle.

Im 5G-Netz würden Telekom, Vodafone und Telefónica den Wettbewerb besonders restriktiv abschirmen und das Angebot von 5G-Tarifen als Mobilfunkvorleistung verzögern. Wettbewerbern ohne eigenes Mobilfunknetz sei es deshalb nicht möglich, eigene Angebote auf 5G-Basis anzubieten.

Außerdem würden den alternativen Glasfasernetzbetreibern marktgerechte Vorleistungsangebote von den etablierten Mobilfunknetzbetreibern fehlen, um wettbewerbsfähige Bündelprodukte anzubieten.

Regulierer in der Pflicht bei Frequenzvergabebedingungen

Die Studie sieht daher die Regulierungsbehörde in der Pflicht, wettbewerbsfördernde Bedingungen zu schaffen. Das Auslaufen der aktuellen Frequenzzuteilungen in den Bereichen 800 MHz, 1.800 MHz und 2,6 GHz zum 31. Dezember 2025 biete bis zur übernächsten Frequenzvergabe ab 2034 die letzte Chance, den Wettbewerb auf dem deutschen Mobilfunkmarkt zu beleben.

MVNO- und Diensteanbieterverpflichtung notwendig

Außerdem legt die Studie eine MVNO- und Diensteanbieterverpflichtung nahe. Eine Diensteanbieterverpflichtung stelle sicher, dass die alternativen Netzbetreiber einen fairen Zugang zu marktgerechten Vorleistungen der etablierten Mobilfunknetzbetreiber erhalten könnten.

Die derzeitigen Frequenzvergabebedingungen sehen vor, dass die etablierten Mobilfunknetzbetreiber mit anderen Mobilfunk- und Festnetzbetreibern und Mobilfunkdiensteanbietern zu Vorleistungen verhandeln müssen, ohne das Recht auf faire Angebote. Dieses Verhandlungsgebot habe sich als unwirksam erwiesen.

"Abschottungspraxis der Mobilfunknetzbetreiber"

BREKO-Präsident und Sprecher der Geschäftsführung der EWE TEL Norbert Westfal erklärt: "Die Studie verdeutlicht, dass im Mobilfunkmarkt dringender regulatorischer Handlungsbedarf besteht, um den Wettbewerb zu stärken. Die Abschottungspraxis der Mobilfunknetzbetreiber schadet nicht nur dem Angebot und der Qualität im Mobilfunk, sondern hat auch erhebliche negative Auswirkungen für Unternehmen, die in Deutschland Glasfasernetze ausbauen. Ohne fairen Wettbewerb, in dem alle Anbieter zeitgemäße Produkte anbieten können, bleibt Deutschland dauerhaft hinter seinem Potenzial als Gigabit-Gesellschaft zurück. Den drastischen Wettbewerbsdefiziten muss die Bundesnetzagentur mit einer belastbaren Diensteanbieterverpflichtung gezielt entgegentreten. Zudem bietet der Eintritt des vierten Mobilfunknetzbetreibers zusätzliche Chancen, den Wettbewerb zu fördern."

 

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