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Europäische Verordnungen

Kritik am Gigabit Infrastructure Act der EU

(Symbolbild Glasfaser: Shutterstock)
(Symbolbild Glasfaser: Shutterstock)

Schnelles Internet für alle hat sich die EU-Kommission zur Aufgabe gemacht. Allen EU-Bürgern sollen bis 2030 Gigabit-Geschwindigkeiten zur Verfügung stehen. Dies deckt sich mit den Zielen der Bundesregierung. Zu den Maßnahmen, mit denen die europäischen Ziele erreicht werden sollen, gehört auch der Ende Februar vorgestellte Entwurf für eine neue Verordnung den "Gigabit Infrastructure Act" (GIA). Dabei handelt es sich um eine Überarbeitung der bisher geltenden Breitbandkostensenkungsrichtlinie, die seit 2014 in Kraft ist. Doch schon jetzt stößt der GIA in Deuschland auf Einwände. Kritisch dazu haben sich die Verbände BREKO (Bundesverband Breitbandkommunikation) und VKU (Verband kommunaler Unternehmen) geäußert.

Zugang zu physischer Infrastruktur

Besonders problematisch sieht der BREKO den Artikel 3 des GIA. Er regelt den "Zugang zu existierender physischer Infrastruktur". Konkret schlägt die Kommission vor, dass Eigentümer oder Betreiber von physischer Infrastruktur unter "vernünftigen Bedingungen" Wettbewerbern Zugang zu dieser gewähren müssen. Dies könnte dazu führen, dass Wettbewerber verlangen könnten, ihre eigenen Glasfaserkabel in gerade verlegte Leerrohre einbringen zu können.

Der BREKO sieht die Gefahr, dass dies den strategischen Überbau von bestehenden Glasfasernetzen begünstigen könnte. Zugang zur physischen Infrastruktur solle nur in Fällen gewährt werden, in denen in der betreffenden Region keine alternativen Zugangsarten angeboten werden. Die Liste möglicher Ablehnungsgründe müsse virtuelle Zugangsprodukte wie Bitstream-Access als alternative Zugangsart einschließen. "Eine Beschränkung auf physischen Zugang kommt nur den marktmächtigen Unternehmen zugute und konterkariert die gängige Praxis, virtuelle Bitstrom-Produkte als zentrale Basis für Kooperationen unter Telekommunikationsunternehmen zu nutzen", sagt BREKO-Geschäftsführer Dr. Stephan Albers.

Ähnlich sieht es der VKU: Zugangsansprüche sollten nur greifen, wenn keine tragfähige Alternative auf der Vorleistungsebene, beispielweise in Form von Bitstrom-Zugang, vorliege. Entsprechend solle in der Verordnung definiert werden, was eine tragfähige Alternative ist. Andernfalls bestehe die Gefahr, dass die Regelungen die Geschäftsmodelle erstausbauender Unternehmen und damit die Anreize für den Ausbau empfindlich dämpfen, befürchtet der VKU.

Glasfaser soll Inhaus-Standard werden

Es gibt noch weitere Kritikpunkte der Verbände am GIA, wenngleich auch positive Ansätze gesehen werden.

Die Forderung nach möglichst umfassender Transparenz über digitale Infrastrukturen darf die Sicherheit nicht gefährden, warnt der BREKO. In diesem Zusammenhang bewertet der Glasfaserverband die Anforderung, detaillierte Informationen über geplante Tiefbauarbeiten zu veröffentlichen, kritisch. Anstelle der erhofften positiven Auswirkungen würde dies den strategischen Überbau alternativer Glasfasernetze durch marktmächtige Unternehmen erheblich erleichtern.

Die vorgeschlagenen klaren Fristen sowie die Vereinheitlichung und digitale Bearbeitung von Genehmigungsverfahren begrüßt der BREKO, die Fristen müssten jedoch noch viel stärker verkürzt werden. Außerdem hapere es in Deutschland an der Umsetzung. „Die digitale Verwaltung existiert in Deutschland nur auf bunten PowerPoint-Präsentationen", sagt Albers.

Beide Verbände begrüßen, dass Glasfaser zum Inhaus-Standard bei neuen und grundsanierten Gebäuden werden soll.

Bis Mitte Mai können noch Stellungnahmen zum GIA abgegeben werden. Danach müssen das Europäische Parlament und der Ministerrat ihre Positionen zum Kommissionsvorschlag darlegen und sich schließlich mit der Kommission einigen. Die Bundesregierung kann noch ihre Position einbringen. Mit einer Verabschiedung vor Herbst ist laut VKU nicht zu rechnen.

 

 

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