
Laut BLM-Präsident Dr. Thorsten Schmiege kann ein Verstoß gegen das Diskriminierungsverbot des Medienstaatsvertrags von der BLM nur dann festgestellt werden, wenn der Verstoß systematisch und offensichtlich war (Foto: BLM)
Medienaufsicht
Griffen Twitter und Biontech in Diskurs übers Impfen ein?
Die Bayerische Landeszentrale für neue Medien (BLM) prüft, ob Twitter (heute X) und der Pharmakonzern Biontech versucht haben, im Jahr 2020 eine öffentliche Debatte über Impfpatente zu unterbinden.
"Die BLM wird den Sachverhalt prüfen", sagte BLM-Präsident Dr. Thorsten Schmiege gegenüber Cable!vision Europe. "Sollte die BLM zu dem Ergebnis kommen, dass eine konkrete Umsetzung dieser Absprache nicht nachweisbar ist, gibt es keinen Grund für ein Verfahren. Ein Verstoß gegen das Diskriminierungsverbot des Medienstaatsvertrags kann von der BLM aufgrund entsprechender gesetzlicher Voraussetzungen nur dann festgestellt werden, wenn der Verstoß systematisch und offensichtlich war."
Die bayerische Medienanstalt ist für die Aufsicht von Twitter in Deutschland zuständig.
Deutscher Rat für Public Relations hatte die Unternehmen bereits gewarnt
Zuvor hatte bereits der Deutsche Rat für Public Relations (DRPR) eine Mahnung gegen Twitter/X und Biontech wegen Verstoßes gegen das Transparenzgebot des Deutschen Kommunikationskodex ausgesprochen. Biontech habe versucht, sich dem öffentlichen Diskurs im Rahmen des "People’s Vaccine Day" 2020 zu entziehen, indem der Pharmakonzern Twitter dazu veranlassen wollte, den eigenen Account in Erwartung einer "Online-Kampagne gegen Impfstoffhersteller" für zwei Tage durch Twitter "verstecken" zu lassen, um so kritische "Kommentare etc. unmöglich zu machen", begründet der DRPR seine Entscheidung () unter Verweis auf Rechercheergebnisse. Dazu sei Biontech im Austausch mit Verantwortlichen bei Twitter unter anderem in Berlin gestanden, wie ein E-Mail-Verkehr belege.
Mit seiner Mahnung will der DRPR den Gemahnten und der Branche gegenüber anzeigen, dass er im konkreten Fall ein in der Tendenz schädliches Verhalten für die öffentliche Kommunikation und die freie Meinungsbildung durch Akteure des Berufsfelds erkenne und dazu aufrufen, solches Verhalten in der Zukunft zu unterlassen.
In einer vom DRPR zitierten Stellungnahme begründet Biontech die Inaktivierung des Accounts mit konkreten Sicherheitsbedenken und als Maßnahme im Rahmen der Cyber-Sicherheit.
Autor: Dr. Jörn Krieger
Claudia Boss-Teichmann 24.08.2023

