Gigabitstrategie
Bessere Rahmenbedingungen für Gigabitausbau?

(Grafik: Pixabay/Gerd Altmann)
Um Maßnahmen der 2022 beschlossenen Gigabitstrategie des Bundes umzusetzen, sind auch Änderungen am Telekommunikationsgesetz (TKG) nötig. Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) hat daher am 29. August 2023 den Entwurf eines Gesetzes zur Beschleunigung des Ausbaus von Telekommunikationsnetzen (TK-Netzausbau-Beschleunigungs-Gesetz) veröffentlicht. Der Schwerpunkt des Gesetzes liegt auf punktuellen Änderungen gesetzlicher Vorgaben, die den Netzausbau beschleunigen sollen.
Den Branchenverbänden ANGA Der Breitbandverband e.V. und BREKO Bundesverband Breitbandkommunikation e.V. gehen die Vorschläge zu den Dauerbrennerthemen Vereinfachung und Beschleunigung von Genehmigungsverfahren sowie Bürokratieabbau nicht weit genug, dennoch enthält der Gesetzesentwurf nach Ansicht der beiden Verbände einige sinnvolle Vorschläge.
Der BREKO erwartet einen positiven Effekt durch die Verkürzung der Genehmigungsfristen und die vorgesehene Genehmigungsfreiheit für geringfügige Baumaßnahmen. Um den Anschluss von Gebäuden ans Glasfasernetz deutlich schneller umzusetzen, sollten genehmigungsfreie Baumaßnahmen allerdings nicht ausschließlich anhand ihrer Dauer definiert werden, fordert der Verband.
Angesichts seiner gesamtgesellschaftlichen Bedeutung solle der Glasfaserausbau analog zum Ausbau der erneuerbaren Energien als Infrastrukturmaßnahme 'im überragenden öffentlichen Interesse' definiert werden, nicht nur wie es im Gesetzentwurf bisher heißt als 'im öffentlichen Interesse', fordert der BREKO weiter.
Zum Thema Glasfaserbereitstellungsentgelt begrüßt die ANGA, dass dieses um eine Sonderzahlung in Höhe von 60 Euro pro angeschlossenem Endnutzer für die Aufschaltung eines Anbieters auf das neu errichtete Inhaus-Netz und damit um die Technikerkosten ergänzt werden soll. Damit werde verhindert, dass das netzausbauende Unternehmen einen Wettbewerber kostenlos aufschalten müsse, da der Wettbewerber diese Sonderzahlung entrichten müsse.
Dem BREKO gehen die Anpassungen beim Glasfaserbereitstellungsentgelt nicht weit genug, er bedauert, dass die Gesamtsumme der zulässigen Umlage nicht erhöht wurde.
Bei der konkreten Ausgestaltung des Gigabit-Grundbuchs sehen beide Verbände noch Verbesserungsbedarf, besonders bei der Sicherheit von sensiblen Unternehmensdaten.
Dass die Latenz auch über dem bisher festgelegten Wert von 150 ms liegen kann, wenn Mindestdienste beim Endkunden auch so funktionieren, begrüßt die ANGA, und sieht darin eine sinnvolle Korrektur des Rechts auf Versorgung mit Telekommunikationsdiensten (RaVT). Allerdings sollten die Satelliten- und die Mobilfunkanbindungen bei RaVT miteinbezogen werden, die heute sehr leistungsstark seien.
Claudia Boss-Teichmann 29.08.2023

