
CDU/CSU wollten eine Überprüfung forcieren, ob es sich um Verstöße gegen das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb und das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen handelt, wenn ein Glasfasernetz durch ein anderes überbaut wird. Die Regierung lehnte das ab. (Foto: Franz Bachinger auf Pixabay)
Glasfaserüberbau
Wettbewerbswidriger Überbau wird überprüft - irgendwann
Die Bundesregierung will nicht auf die Wettbewerbsbehörden einwirken, Überbauvorhaben auf unlauteren Wettbewerb hin zu überprüfen. Der Digitalausschuss des Bundestags lehnte am vergangenen Mittwoch einen Antrag der CDU/CSU-Bundestagsfraktion ab, in dem die Christdemokraten forderten, "die Überbauvorhaben in Deutschland daraufhin [zu] überprüfen, ob ein Behinderungsmissbrauch oder andere Verstöße gegen das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) und des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) vorliegen". Der Antrag wurde gegen die Stimmen der Unionsfraktion bei Enthaltung der AfD-Fraktion mit den Stimmen der Regierungsparteien abgelehnt.
Der CDU/CSU-Antrag sah auch eine Überprüfung des Telekommunikationsgesetzes vor, um Kommunen die Möglichkeit zu geben, über das Wegebaurecht die Verlegung von Glasfaser zu untersagen, wenn auf dem entsprechenden Gebiet bereits ein flächendeckendes Glasfasernetz verlegt ist, sich im Bau befindet oder rechtlich verbindlich zugesagt ist und die Kommune noch nicht flächendeckend mit Glasfaser erschlossen ist. Auch dieser Vorschlag ist erst einmal vom Tisch.
"Katastrophales Signal und ein Schlag ins Gesicht"
Im Digitalausschuss erklärte eine Vertreterin des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr (BMDV), dass die regulatorische Bearbeitung bei der Bundesnetzagentur (BNetzA) läge. Deren Monitoringstelle habe inzwischen 280 Meldungen zum Glasfaserüberbau vorliegen.
Der Bundesverband Breitbandkommunikation (BREKO) kritisiert allerdings, dass auch drei Monate nach dem Start der Monitoringstelle noch keine Auswertung der Meldungen vorliegt. "Dies ist ein katastrophales Signal und ein Schlag ins Gesicht der vielen Bürgermeister:innen und Telekommunikationsunternehmen, die von strategischen Doppelausbau-Aktivitäten der Telekom betroffen sind", schreibt der BREKO in einer Stellungnahme.
Der BREKO spricht von einem Schlingerkurs. "Es scheint, als sei die Bundesnetzagentur von der Vielzahl der gemeldeten Fälle überrascht und suche jetzt händeringend Personal, um die 280 Fälle zu bearbeiten." Ohnehin ist der Verband der Meinung, dass sowohl die Durchsetzung geltenden Wettbewerbsrechts als auch die Einrichtung der Monitoringstelle zwar notwendig, aber nicht ausreichend sind. Er fordert, dass die Telekom als marktbeherrschendes Unternehmen verpflichtet wird, ihre Pläne für Glasfaserprojekte mit neun Monaten Vorlauf in eine nichtöffentliche Liste einzutragen.
Autor: Marc Hankmann
Claudia Boss-Teichmann 28.09.2023

