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Ob Doppelausbau die Wirtschaftlichkeit von Ausbauvorhaben gefährdet, hängt laut der Studie vor allem davon ab, wie hoch der kritische Marktanteil ist, ab dem der Ausbau wirtschaftlich ist, und vom Umfang des Teilausbaus (Foto: Shutterstock)

WIK-Studie

Doppelausbau kann Wirtschaftlichkeit reduzieren

Das Wissenschaftliche Institut für Infrastruktur und Kommunikationsdienste (WIK-Consult) hat am 17. Oktober die Studie „Doppelausbau von Glasfasernetzen – Ökonomische Analyse und rechtliche Einordnung“ veröffentlicht. Sie wurde im Auftrag des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr (BMDV) erstellt.
 
Ziel der Studie war es herauszufinden, wo Infrastrukturwettbewerb den Glasfaserausbau beschleunigt und ob und unter welchen Voraussetzungen Überbau als Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung zu betrachten ist. Dafür wurde der Glasfaserausbau in Deutschland mit Hilfe von Modellen analysiert. Anhand 93 konkreter Fälle des Doppelausbaus wurden typische Fallverläufe identifiziert und den Modellen zugeordnet.

Methodik der Studie

Bei den Doppelausbaufällen handelt es sich um diejenigen, die Telekommunikationsunternehmen und -verbände bis zum 16.05.2023 an die WIK-Consult übermittelt hatten. Die Fälle wurden nicht im Zeitverlauf untersucht.
 
Grundlage für die Modelle sind die beiden vom WIK entwickelten NGA- und PA-Modelle (Next Generation Access und Potenzialanalyse). Vereinfacht dargestellt werden die eigenwirtschaftlich erschließbaren Adressen abgeschätzt und die durchschnittlichen Investitionskosten pro Anschluss eines Glasfasernetzes berechnet. Nach diesen Modellen sind rund 35 Prozent der Haushalte und Unternehmen in Gebieten angesiedelt sind, in denen mehrere Netze profitabel über die gesamte Verwaltungsgemeinschaft hinweg betrieben werden können. Entsprechend ist das für 65 Prozent der Haushalte nicht der Fall.
 
Die untersuchten Fälle wurden den zwei Modellen „1. Ankündigungsphase“ und „2. Ausbau-/Betriebsphase“ zugeordnet: Ein erstes Unternehmen hat
1. einen Ausbau angekündigt oder
2. baut bzw. betreibt bereits ein Netz.
 
Ein zweites Unternehmen kündigt dann den Überbau an bzw. überbaut.

Die Hauptergebnisse der Studie:

  • Rund 70 Prozent der Gemeinden befinden sich in der Ankündigungsphase. Bei knapp 30 Prozent dieser Gemeinden handelt es sich um Fälle, in denen das Ausbauvorhaben von Unternehmen 1 mehr Anschlüsse vorsieht als das Vorhaben von Unternehmen 2. Der aktuelle Stand des Vorhabens des zweiten Unternehmens fokussiert sich dabei nur auf besonders lukrative Kernteile, während das erste Unternehmen plant, die gesamte Gemeinde, oder zumindest weitere Gebiete mitanzuschließen.
  • In drei Vierteln dieser Fälle hielt das erste Unternehmen trotzdem an seinem Ausbauvorhaben fest – wobei die Studie keine Aussage dazu treffen kann, ob tatsächlich ausgebaut wurde. Sie gibt den Stand Mai 2023 wieder, ist also eine Momentaufnahme. Ausbauvorhaben könnten in der Zwischenzeit aufgegeben worden sein, und dies aus unterschiedlichen Gründen.
  • Tatsächlicher Überbau liegt in ca. 30 Prozent der übermittelten und ausgewerteten Fälle vor. Dabei handelt es sich zum größten Teil um eigenwirtschaftliche Ausbauprojekte des „ersten“ Unternehmens, wobei auch drei Fälle übermittelt wurden, in denen ein gefördertes Gebiet vom "zweiten" Unternehmen überbaut wird.

Ist Infrastrukturwettbewerb in den ermittelten Überbaufällen tragfähig?

Die Studie zeigt, dass sich der Großteil1 der Fälle auf Gebiete bezieht, in denen das Gebiet nur von einem Unternehmen profitabel komplett ausgebaut und betrieben werden kann. Gefährdet der Überbau des zweiten Unternehmens dort immer die wirtschaftliche Tragfähigkeit des Ausbaus des ersten Unternehmens? Nein, sagt die Studie, es komme vor allem auf zwei Faktoren an: die Höhe des kritischen Marktanteils, den der Netzbetreiber für den tragfähigen Ausbau erreichen muss, und die Größe der Teilgebiete des Überbaus. "Zusammenfassend kann Überbau von Teilgebieten die Reichweite des eigenwirtschaftlichen Ausbaus reduzieren und Förderbedarf erhöhen, muss es aber nicht", heißt es dort.
 
Sind zwei Netze in einem Gebiet wirtschaftlich tragfähig, handelt es sich der Studie zufolge um Infrastrukturwettbewerb. Allerdings könnte auch hier die Situation entstehen, dass nur ein Unternehmen profitabel ausbauen kann, und zwar, wenn es über hohe Marktanteile und Bestandskunden verfügt.
 
Die Studie hält außerdem fest: "Für die Bewertung von Überbaufällen ist die Verteilung der Marktanteile wesentlich. Diese ist wiederum auch abhängig von der Bestandsinfrastruktur und der Anzahl der Bestandskunden. Somit werden im Weiteren besonders die Fälle von der Telekom Deutschland als Unternehmen mit beträchtlicher Markmacht betrachtet und untersucht, ob Überbau als Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht betrachtet werden kann."
 
Die durch das Gutachten vorgenommene ausführliche Analyse der juristischen Möglichkeiten  zeigt jedoch, dass "Überbau verbieten", schwierig ist. Daher wird nahegelegt, auf Monitoring und die Möglichkeiten der Regulierung durch die Bundesnetzagentur zu setzen.

Verbände fordern konkrete Maßnahmen

Die fordert auch VATM-Geschäftsführer Jürgen Grützner. Auf Basis des WIK-Gutachtens sei das wettbewerbs- und investitionsverdrängende Verhalten der Deutschen Telekom behördlich zu prüfen. "Dabei sind die vom WIK aufgeworfenen Lösungs- und Überwachungsmöglichkeiten in Betracht zu ziehen, insbesondere ein Monitoring durch die Bundesnetzagentur, da der strategische Überbau gerade im ländlichen Bereich in aller Regel für einen deutlichen Fördermehrbedarf und damit zu einer Belastung des Fiskus führt. Darüber hinaus sind weitere Abhilfemaßnahmen von der BNetzA zu erwägen", heißt es in der Stellungnahme des VATM.
 
Der Bundesverband Breitbandkommunikation (BREKO) fordert, dass die Telekom als marktbeherrschendes Unternehmen verpflichtet werden soll, ihre Glasfaser-Ausbauplanung jeweils mit einem Vorlauf von neun Monaten in eine nicht öffentliche Liste einzutragen. So könne man ausschließen, dass sie kurzfristig auf Ausbauplanungen von Wettbewerbern reagiere, um deren Ausbauprojekte zu gefährden oder gar zu verhindern. Der Verband bemängelt, dass vier fast vier Monate nach dem Start der Doppelausbau-Monitoringstelle noch keine Auswertung der mehr als 290 gemeldeten Doppelausbau-Fälle vorliegt.
 
Die Studie kann auf der Website des WIK kostenfrei heruntergeladen werden.
 
1 Hier werden keine Prozentzahlen genannt, sondern die Fälle werden in einer Grafik nach der Anzahl der in einem Gebiet tragfähigen Infrastrukturen geclustert.
 
 

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