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GVG-Gebietsleiter Baden-Württemberg Alexander Kneesch, VDIV-BW-Geschäftsführerin Diana Rivic und GVG-Key-Account-Manager Wohnungswirtschaft Joachim Klein unterzeichneten die Kooperationsvereinbarung für den Glasfaserausbau auf der Netzebene 4 (v. l. n. r.) (Foto: GVG Glasfaser)

FTTH-Ausbau

Glasfaser bis in die Wohnzimmerwand

Der Spruch "Glasfaser bis zur Milchkanne" zielt darauf ab, auch ländliche Regionen zukunftsfähig mit Breitband zu versorgen. Das ist sicherlich eine große Herausforderung, heißt aber nicht, dass FTTH in Städten ein Selbstläufer ist. Trotz unterschiedlicher Interessen scheint dort die Einigung zwischen Glasfasernetzbetreibern und Wohnungsunternehmen in jüngster Zeit immer besser zu gelingen. 

Interessante Fakten aus dem Artikel in der aktuellen Printausgabe 5/2023 von Cable!vision Europe:

  • In den Städten treffen zwei Branchen aufeinander, die durchaus Ähnlichkeiten aufweisen: Während die Telekommunikationsbranche mit Branchenriesen, Glasfaserspezialisten und einer Vielzahl kleiner Unternehmen sehr bunt ist, zeigt sich in der Wohnungswirtschaft ein ähnliches Bild - der Markt ist fragmentiert. Die 25 größten Vermieter besitzen nur 8 bis 9 Prozent der Mietwohnungen in Deutschland. Unterschiedliche Eigentümerinteressen und fehlendes technisches Know-how kommen hinzu.
     
  • Zudem hat der Gesetzgeber der Wohnungswirtschaft bisher kaum Anreize gesetzt, die bestehende TK-Infrastruktur auf der Netzebene 4 durch Glasfaser zu ersetzen. Auch nach der Novellierung des TKG bleibt unklar, welche Netze mit "digitalen Hochgeschwindigkeitsnetzen" gemeint sind, deren Ausbau durch das DigiNetz-Gesetz gefördert werden soll.
     
  • Neben der vom Gesetzgeber gewünschten Technologieneutralität hat sich Deutschland für einen offenen Wettbewerb bei den TK-Infrastrukturen entschieden: Die Investition in Gebäudeinfrastrukturen kann vom Netzbetreiber oder Gebäudeeigentümer kommen. Für die Vermieter gibt es allerdings wenig Investitionsanreize. Und: Die wahren Herausforderungen liegen in der Modernisierung der Netzstrukturen im Bestand.
     
  • Dennoch: Die Wohnungswirtschaft ist an Glasfaser interessiert, weil sie die Basis für die Digitalisierung von Wohngebäuden ist. Ihr Schreckgespenst ist der nachfrageorientierte Ausbau - sie wollen Planungen, Inbetriebnahme und Netzanpassungen freigeben, auch wenn sich die Netze nicht in ihrem Eigentum befinden. 
     
  • Hoffnung, dass solche ganzheitlichen Ausbaustrategien in Zukunft häufiger werden, geben einige Kooperationen der letzten Zeit. Zum einen handelt es sich um Rahmenverträge, die der Bundesverband Deutscher Wohnungsunternehmen (GdW), dessen Mitglieder rund ein Drittel der Mietwohnungen in Deutschland repräsentieren, mit der Deutschen Telekom und dem Fachverband Rundfunk- und BreitbandKommunikation (FRK) abgeschlossen hat. Die Musterrahmenverträge sollen den Wohnungsunternehmen Flexibilität beim Vertragsabschluss und individuellen Gestaltungsspielraum sichern. So bietet die Telekom den GdW-Mitgliedern den kostenlosen Ausbau bis in die Wohnungen und den kostenlosen Betrieb der Netze an, wobei ein offener Netzzugang für andere Anbieter möglich sein soll.
     
  • Eine ähnliche Vereinbarung hat die GVG Glasfaser mit dem Verband der Immobilienverwalter Deutschland in Baden-Württemberg (VDIV) für den Ausbau bis in die Wohnungen getroffen.
     
  • Andere Unternehmen wie die Glasfaser Nordwest, das Joint Venture zwischen Deutscher Telekom und EWE, und Goetel haben auf lokaler Ebene Vereinbarungen mit Wohnungsbaugesellschaften geschlossen.
     
  • Nicht zu vergessen Tele Columbus: Der Kabelnetzbetreiber profitiert von seiner gewachsenen Nähe zur Wohnungswirtschaft - zahlreiche Koaxialanschlüsse in Wohnungen von Wohnungsbaugesellschaften, mit denen Tele Columbus langjährige Versorgungsverträge hat, werden durch Glasfaser ersetzt.

Den ausführlichen Artikel von Marc Hankmann "Herausforderunge für Netzbetreiber und Wohnungsunternehmen beim FTTH-Ausbau" lesen Sie in der aktuellen Printausgabe 5/2023 von Cable!vision Europe.

 

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