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FRK geht gegen Fusion von Unitymedia und KabelBW vor

Der Fachverband Rundfunk- und BreitbandKommunikation (FRK) will gegen das Kontrollverfahren zum Zusammenschluss von Unitymedia und KabelBW vorgehen. Die Kanzlei Schalast & Partner prüft aktuell rechtliche Möglichkeiten. Anträge auf Akteneinsicht wurden bereits gestellt. "Ziel ist ganz klar die Aufhebung des Vergleichs und die Rückabwicklung des Zusammenschlusses von Unitymedia und KabelBW", sagt Heinz-Peter Labonte, Vorsitzender des FRK.

Zum Hintergrund: Das Bundeskartellamt hat Ende 2011 die geplante Übernahme von KabelBW durch Unitymedia unter Auflagen freigegeben. Die Deutsche Telekom sowie Netcologne legten gegen diesen Beschluss Beschwerde ein. 2013 wurde deshalb der Zusammenschluss untersagt. Unitymedia reichte wiederum dagegen eine Beschwerde beim Bundesgerichtshof ein. Ende 2014 einigten sich die Parteien darauf, dass Unitymedia einen geheim gehaltenen Betrag an die Deutsche Telekom und Netcologne zahlen würde. Das Bundeskartellamt stimmte diesem Vergleich zu.

Gegen diesen Vergleich will der FRK nun vorgehen. Man sehe den Rest der Branche außen vor genommen und den Wettbewerb behindert. Eine Zahlung in einer angenommenen Höhe von 183 Mio. Euro an zwei größere Wettbewerber ließe vor allem den Mittelstand allein, so der FRK.

 

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