ANZEIGE

Weltfunkkonferenz 2023

Frequenzen im TV-UHF-Band bleiben für DVB-T2 erhalten

Symboldbild Fernmeldeturm (Foto: falco auf Pixabay)
Symboldbild Fernmeldeturm (Foto: falco auf Pixabay)

Auf der World Radiocommunications Conference 2023 (WRC-23) wurde entschieden, dass der Rundfunk im Frequenzbereich zwischen 470 und 694 MHz alleiniger Primärnutzer bleibt. Die Veranstaltungsbranche (PMSE, Programm Making Special Events) bleibt mit ihren drahtlosen Produktionsmitteln, wie bisher auch, Sekundärnutzer im TV-Ultra-High-Frequency-Band. Eine Überprüfung der WRC-Beschlüsse soll zudem erst auf der übernächsten Weltfunkkonferenz im Jahr 2031 stattfinden.

Begehrtes UHF-Band

Im Vorfeld der Konferenz gab es eine intensive Debatte um die Zukunft der Frequenzen im TV-UHF-Band. Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS), die einen Teil der für DVB-T2 verwendeten Frequenzen für sich beansprucht haben, sind leer ausgegangen. Aber auch Mobilfunker sehen in diesen Frequenzen ein großes Potenzial, um den ländlichen Raum besser zu versorgen und errangen einen Erfolg als Sekundärnutzer.
 
"Es ist gut und wichtig, dass der Frequenzbereich zwischen 470 und 694 MHz für terrestrisches Fernsehen, DVB-T2, und Kultur nun bis auf Weiteres gesichert ist", begrüßte die rheinland-pfälzische Medienstaatssekretärin Heike Raab, die auch  Koordinatorin der Rundfunkkommission der Bundesländer ist, die WRC-Beschlüsse zum TV-UHF-Band. "So ist sichergestellt, dass DVB-T2 auch künftig ein wichtiger Baustein für die Fernsehversorgung bleiben kann, um die Menschen direkt, kostengünstig und verlässlich erreichen zu können. Zudem hat der Rundfunk nun ausreichende Planungssicherheit, um die Entwicklung von 5G-Broadcast weiter voranzutreiben", so Heike Raab weiter.

Nachrangige Zuweisung an den Mobilfunk

Allerdings wurde im Rahmen der WRC-23 für einzelne europäische Staaten eine zusätzliche sekundäre, also nachrangige, Zuweisung an den Mobilfunk im TV-UHF-Band (470-694 MHz) beschlossen. "Der Status eines Sekundärnutzers bedeutet, dass dieser die Nutzung der Frequenzen durch den Primärnutzer (terrestrischer Rundfunk) nicht stören darf. Hier müssen wir nun sicherstellen, dass die europäische und nationale Umsetzung der WRC-Beschlüsse der Veranstaltungsbranche den größtmöglichen Schutz bietet", so die Staatssekretärin weiter.

Über die Weltfunkkonferenz

Die WRC-23 fand vom 20. November bis 15. Dezember in Dubai (Vereinigte Arabische Emirate) statt. Die Weltfunkkonferenz trifft alle vier Jahre internationale Entscheidungen im Bereich des Funkwesens. Organisiert wird sie von der Internationalen Fernmeldeunion (ITU), einer Unterorganisation der Vereinten Nationen. Um eine zweckmäßige und störungsfreie Nutzung des Funkfrequenzspektrums durch alle Funkdienste zu gewährleisten, sind weltweite Festlegungen erforderlich. Dies geschieht auf internationaler Ebene durch die Vollzugsordnung für den Funkdienst (VO-Funk), die unter anderem Frequenzzuweisungen an einzelne Funkdienste, wie z.B. Rundfunk oder Mobilfunk, enthält. Die Beschlüsse der WRC müssen dann auf europäischer und nationaler Ebene umgesetzt werden.

Mehr zum Thema WRC-23:

Initiative sieht DVB-2 und 5G-Broadcast in Gefahr (27.03.2023)

 

Weitere Webseiten