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Daniela Kluckert, Parlamentarische Staatsekretärin beim Bundesminister für Digitales und Verkehr (Mitte), stellte in der Sitzung des Digitalausschusses gestern klar, dass die BOS immer noch 60 MHz im UHF-Band bekommen können (Screenshot: Marc Hankmann)

Frequenzzuweisung

Nutzung der Frequenzen im UHF-Spektrum noch nicht abschließend geklärt

Die Entscheidung der World Radiocommunication Conference 2023 (WRC-23), dem Mobilfunk im Frequenzbereich zwischen 470 und 694 MHz eine sekundäre Nutzung einzuräumen, wurde von Vertretern aus Rundfunk und Kultur als Erfolg gewertet. Mit dieser Entscheidung gegen eine co-primäre Zuweisung ist allerdings die Forderung der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS) längst nicht ad acta gelegt. Wie Daniela Kluckert, Parlamentarische Staatssekretärin im Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) auf der gestrigen Sitzung des Digitalausschusses des Bundestags klarstellte, ist das von den BOS geforderte 60-MHz-Spektrum weiterhin in der Diskussion.

Forderung nach Spektrum über 60 MHz "kann durchaus erfüllt werden"

Durch die sekundäre Zuweisung des Mobilfunks können entsprechende Dienste zwar im UHF-Band realisiert werden, aber sie dürfen die primären Frequenznutzer, also vor allem das digital-terrestrische Fernsehen, nicht stören. Die BOS wollen für ihre Dienste ein neues Mobilfunknetz aufbauen. Ihre Forderung im Vorfeld der WRC-23 sah daher ein Spektrum über 60 MHz im UHF-Band vor. "Die kann durchaus erfüllt werden", sagte Kluckert auf die Frage der CDU-Abgeordneten Ronja Kemmer, die davon ausging, dass dies nicht der Fall wäre.

Neue Frequenzverordnung nach dem Sommer

Kluckert wies darauf hin, dass die Entscheidung der WRC-23 eine internationale Regelstellung ist, die national umgesetzt werden muss. "Da die Forderung und die Prämisse, insbesondere aus dem BMI, war, dass wir diese Frequenzbänder für BOS brauchen, können wir das hier in Deutschland umsetzen", so Kluckert weiter. Auf Kemmers Nachfrage, ob das BMDV konkret plane, den BOS 60 MHz im UHF-Band zur Verfügung zu stellen, entgegnete die Parlamentarische Staatssekretärin, dass mit allen Beteiligten Gespräche geführt werden, um Lösungen zu finden, "bei denen sich alle wiederfinden".
 
Am 29. Februar 2024 wollen sich das BMDV und die Bundesnetzagentur mit den bisherigen sowie etwaigen zukünftigen Frequenznutzern zusammensetzen und die Ergebnisse der WRC-23 im Detail besprechen. Kluckert stellte in Aussicht, dass im zweiten Halbjahr 2024 eine überarbeitete Frequenzverordnung präsentiert werde. "Wir haben die Voraussetzungen dafür, dass all das möglich ist, was wir uns wünschen", sagte Kluckert. Auf die Frage der Ausschussvorsitzenden Tabea Rößner (Bündnis 90/Die Grünen), wie Störungen vermieden werden könnten, konnte Kluckert keine konkreten Maßnahmen nennen, unterstrich aber die Bedeutung des Rundfunks. Man wolle neue technologische Möglichkeiten nutzen. Auch hier stehen alle Beteiligten wohl noch am Anfang der Diskussion.
 
Autor: Marc Hankmann
 
 

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