
Ein Gutachten im Auftrag der Bundesnetzagentur kommt zu dem Schluss, dass beim öffentlichen Mobilfunk sowohl auf dem Endkunden- als auch auf dem Vorleistungsmarkt wirksamer Wettbewerb herrscht. Der BREKO ist ganz anderer Ansicht. (Symbolbild Mobilfunk, Foto: Helmut H. Kroiss auf Pixabay)
Mobilfunk
Genug Wettbewerb im Mobilfunkmarkt?
Die Bundesnetzagentur (BNA) hat ein Gutachten zu den Wettbewerbsverhältnissen im Mobilfunkmarkt veröffentlicht. Die Gutachter kommen zu dem Schluss, dass derzeit sowohl auf dem Endkunden- als auch auf dem Vorleistungsmarkt im Bereich des öffentlichen Mobilfunks wirksamer Wettbewerb herrsche, fasst die BNA das Ergebnis zusammen.
Die Auswertung der Vielzahl unterschiedlicher Indikatoren zeige, dass die aktuelle Situation auf den Endkunden- und Vorleistungsmärkten sowohl im Interesse der Verbraucher sei, als auch Anreize für die Mobilfunknetzbetreiber zu weiteren Netzinvestitionen biete. Mit dem Markteintritt von 1&1 als Mobilfunknetzbetreiber erwarten die Gutachter zudem, dass der Infrastrukturwettbewerb weiter verstärkt werde und sich hierdurch ein noch besseres Preis-Leistungs-Verhältnis über alle Kundensegmente hinweg einstellen könne.
BREKO: 5G-Tarife für Wettbewerber ohne Mobilfunknetz werden verzögert
Ganz anders beurteilt der Bundesverbands Breitbandkommunikation (BREKO) die Marktsituation. Geschäftsführer Dr. Stephan Albers: "Das Gutachten malt eine rosarote Mobilfunkwelt. Auch wenn eine Vielzahl von Submarken der drei etablierten Mobilfunknetzbetreiber, wie Aldi Talk oder Congstar, den Anschein erwecken: Es gibt auf dem deutschen Mobilfunkmarkt insbesondere im Vorleistungsbereich zurzeit keinen wirksamen Wettbewerb!"
Nach wie vor würden Telekom, Vodafone und Telefónica systematisch das Angebot von 5G-Tarifen für Wettbewerber ohne eigenes Mobilfunknetz verzögern. Der BREKO sieht in diesem Vorgehen eine durchgängige Strategie. Wie im Gutachten beschrieben, hätten die etablierten Anbieter in der Vergangenheit auf Basis des geltenden Verhandlungsgebotes erst mit einer Verzögerung von fünf, sieben beziehungsweise acht Jahren 4G-Angebote bereitgestellt.
Forderung nach Diensteanbieterverpflichtung
Der BREKO fordert daher die Einführung einer Diensteanbieterverpflichtung. Nur die Verpflichtung der drei etablierten Mobilfunknetzbetreiber, unabhängigen Wettbewerbern diskriminierungsfreien Zugang zu den Netzen zu ermöglichen, werde den Wettbewerb auf dem Mobilfunkmarkt nachhaltig stärken – und werde von den Wettbewerbern ausdrücklich gewünscht.
Dies zeige auch eine aktuelle Auswertung des BREKO von Stellungnahmen zum Vorschlag der BNA zu den Rahmenbedingungen der Frequenzvergabe: Alle 17 teilnehmenden Telekommunikationsunternehmen mit Ausnahme der etablierten Mobilfunknetzbetreiber fordern eine wirksame und unbürokratische Diensteanbieterverpflichtung, ebenso der Verbraucherzentrale Bundesverband, das Bundeskartellamt und die Monopolkommission.
Berücksichtigung des Gutachtens im Frequenzvergabeverfahren
Die BNA prüft im weiteren Verfahren zur Bereitstellung von Frequenzen in den Bereichen 800 MHz, 1.800 MHz und 2.600 MHz, ob Maßnahmen zur Erhaltung oder Erreichung wirksamen Wettbewerbs auf dem deutschen Mobilfunkmarkt erforderlich sind. Dabei sollen auch die Ergebnisse des Gutachtens berücksichtigt werden.
Das Gutachten wurde im Auftrag der BNA von den Beratungsgesellschaften WIK-Consult GmbH und Ernst & Young GmbH erstellt.
Claudia Boss-Teichmann 23.01.2024

