
An einer Kommunikation mit den betroffenen Mietern führe kein Weg vorbei, wollen die Kabelnetzbetreiber diese Haushalte weiterhin mit Kabelfernsehen beliefern, so der FRK-Vorsitzende Heinz-Peter Labonte (Foto: FRK)
Ende des Sammelinkassos
FRK: Mittelstand muss Verlust von TV-Kunden abwehren
"Jetzt beginnt die heiße Phase", sagt Heinz-Peter Labonte, Vorsitzender des Fachverbands Rundfunk- und BreitbandKommunikation (FRK) mit Blick auf den Stichtag 1. Juli 2024. "Die Mittelständler, die sich jetzt nicht vorbereiten und die massive Werbung der Konzerne kontern, laufen Gefahr im Sommer einen Einbruch ihrer TV-Umsätze zu erleben", warnt Labonte vor den Folgen des Endes für das Sammelinkasso.
Die Novelle des Telekommunikationsgesetzes (TKG) macht Schluss mit der Möglichkeit, die Kosten für den Kabelnetzbetrieb über die Mietnebenkosten im Sammelinkasso abzurechnen. Daher müssen Kabelnetzbetreiber auf Einzelinkasso umstellen. Das bringe jedoch für Verbraucher und ihre langjährigen Lieferanten, die lokalen kleinen und mittelständischen Netzbetreiber, einige Herausforderungen mit sich, so der FRK.
FRK-Mitglieder sind vorbereitet
"Die Übergangsfrist mit dem Stichtag 1. Juli 2024 ist unter den FRK-Mitgliedern bereits seit Inkrafttreten der TKG-Novelle Ende 2021 ein Thema", erklärt Labonte. "Wir haben darüber mehrfach auf unserem Breitbandkongress diskutiert. Unsere Mitglieder sind vorbereitet." Kabelnetzbetreiber müssten gemeinsam mit den Wohnungsunternehmen auf die Mieter zugehen und sie über die zukünftige TV-Versorgung informieren, denn die Netzbetreiber hätten u. a. wegen übertriebener Datenschutzvorschriften keine Adressdaten ihrer Kunden, nämlich der Mieter, die den TV-Bezug per Sammelinkasso über die Mietkosten bezahlen, so der FRK-Vorsitzende.
"Das ist durchaus mit einigem Aufwand verbunden, zumal die Wohnungswirtschaft auch noch mit ganz anderen Themen beschäftigt ist", weiß Labonte. Dennoch führe kein Weg an einer Kommunikation mit den betroffenen Mietern vorbei, wollen die Kabelnetzbetreiber diese Haushalte auch weiterhin mit Kabelfernsehen beliefern. "Das ist schließlich die Grundlage, um auch andere Produkte wie Internet oder Telefonie vermarkten zu können", ergänzt Labonte.
Regionalität der Marketingpower großer TK-Konzerne entgegenstellen
Bei der Werbung um den Endkunden stüdnen kleine und mittelständische Kabelnetzbetreiber im Wettbewerb zu IPTV- und OTT-Anbietern und damit der Marketingpower großer bundesweit agierender TK-Konzerne gegenüber, so Labonte. Bei der Werbung werde zwar mit niedrigen Preisen geworben, dabei aber nicht erwähnt werde, dass zum Preis des TV-Produkts auch die Kosten für den Internetanschluss hinzukämen. "Rechnet man beides zusammen, wird schnell deutlich, dass der Kabelanschluss bei den lokalen mittelständischen Kabelnetzbetreibern in vielen Fällen die günstigere Variante ist" , so der FRK-Vorsitzende.
Im Wettbewerb mit den TK-Konzernen könnten laut Labonte gerade kleine und mittelständische Kabelnetzbetreiber damit punkten, dass sie für die Wohnungswirtschaft bereits seit vielen Jahren tätig seien, die Gebäude und die Verkabelungen kennen würden und sich als verlässliche Partner vor Ort bewährt hätten.
Claudia Boss-Teichmann 24.01.2024

