Rechtsstreit zwischen Öffentlich-Rechtliche und Kabel Deutschland: Gerichte müssen erneut prüfen
Der Bundesgerichtshof hat im Streit zwischen Kabel Deutschland und den öffentlich-rechtlichen TV-Sendern heute an die Vorinstanzen zurückverwiesen. Die Richter sollen laut BGH unter anderem klären, ob sich die Fernsehanstalten bei der Vertragskündigung abgesprochen haben, was nicht gestattet wäre.
Zum Hintergrund: ARD und ZDF zahlen seit 2013 nicht mehr für die Verbreitung ihrer Programme im Kabelnetz. Kabel Deutschland besteht jedoch daruf. Bis Ende 2012 erhielt der Betreiber noch jährlich 27 Mio. Euro von den Öffentlich-Rechtlichen.
Das Urteil wird von beiden Seiten nun als positives Signal aufgefasst. Kabel Deutschland sieht es als "positives Zwischenergebnis". Die Vorinstanzen hatten im ersten Durchgang den Sendern recht gegeben und die Klage des Anbieters abgewiesen. Die ARD sieht sich "in den entscheidenden Punkten bestätigt".
Das Gericht habe in
seiner Einschätzung "ohne Wenn und Aber die Verpflichtung der
Kabelnetzbetreiber bekräftigt, die Programme der öffentlich-rechtlichen
Rundfunkanstalten zu übertragen", sagt Karola Wille, Intendantin des bei Kablefragen federführenden Senders MDR. Es leite sich entsprechend kein Anspruch auf den Abschluss eines Einspeisevertrages ab.
Felix Mohring 16.06.2015

