
EU-Kommission, Parlament und Rat haben nach monatelangen Verhandlungen eine Einigung zum Gigabit Infrastructure Act erzielt. In einem wesentlichen Punkt bringt die Verordnung für Deutschland nichts Neues. (Foto: NoName_13 auf Pixabay)
Europäische Regulierung
EU erzielt Kompromiss beim Gigabit Infrastructure Act
Glasfaser ausbauende Unternehmen können die Mitnutzung passiver Infrastrukturen durch Konkurrenten weiterhin ablehnen, wenn sie Open Access über einen virtuellen Netzzugang anbieten. Dies ist ein Ergebnis der vorläufigen Einigung zum Gigabit Infrastructure Act (GIA) den EU-Kommission, Parlament und Rat am 6. Februar 2024 erzielt haben. Vorausgegangen waren monatelange Verhandlungen.
Mit dem GIA verfolgt die EU-Kommission das Ziel, durch eine direkt in den EU-Mitgliedsstaaten geltende Verordnung den Glasfaserausbau zu beschleunigen. Der GIA ist einer der Bausteine, die nach der Vision der EU in der "Digitalen Dekade" bis 2030 in der EU für einen einheitlichen, flächendeckenden Digitalisierungsstandard und konkret auch Gigabitverfügbarkeit für alle Bürger ermöglichen soll.
Wichtigste Ziele des GIA waren Vereinfachung der Genehmigungsverfahren, Beschleunigung des Netzausbaus und eine Vereinheitlichung für die Bedingungen für den Zugang zu gebäudeinterner physischer Infrastruktur.
Nach der vorläufigen Einigung muss der Entwurf noch von den beiden gesetzgebenden Organen der EU, dem Rat und dem Parlament, gebilligt und förmlich angenommen werden, danach kann er im Amtsblatt der Eu veröffentlicht werden, 20 Tage danach tritt er in Kraft. Die Anwendung des neuen Rechtsakts wird 18 Monate nach seinem Inkrafttreten beginnen.
BREKO vermisst starke Signale für den Glasfaserausbau
Der Bundesverbands Breitbandkommunikation (BREKO) zeigt sich enttäuscht vom Ergebnis, das ein "lauwarmer Kompromiss" sei, so Geschäftsführer Dr. Stephan Albers und vermisst starke Signale für den Glasfaserausbau.
Zufrieden äußert sich Albers darüber, dass "das Engagement der deutschen Bundesregierung und einzelner Mitglieder des EU-Parlaments dafür gesorgt, dass der GIA keine Regelung erhält, die das akute Problem des strategischen Doppelausbaus von Glasfasernetzen weiter verschärfen würde." Denn Glasfaser ausbauende Unternehmen können die Mitnutzung passiver Infrastrukturen durch Konkurrenten ablehnen wenn sie Open Access über einen virtuellen Netzzugang zu fairen Bedingungen ermöglichen.
Allerdings befürchtet Albers, dass diese Möglichkeit des Angebots eines alternativen Zugangs ausgehebelt werden könne: Da der Inhaber der passiven Infrastruktur den virtuellen Zugang selbst anbieten müsse, würde die Regelung für Unternehmen unanwendbar machen, die passive Infrastruktur und aktiven Netzbetrieb in zwei separate Gesellschaften aufgeteilt haben.
Beim Thema Genehmigungsverfahren bringt der GIA nach Einschätzung des BREKO keinen Fortschritt: Zwar wird eine EU-weite Genehmigungsfiktion eingeführt, wodurch Anträge für den Ausbau von Glasfaser- und Mobilfunknetzen in Zukunft automatisch als genehmigt gelten, sofern die zuständige Behörde nicht innerhalb von vier Monaten antwortet. Doch in Deutschland gilt bereits eine Drei-Monats-Regel, daher ist dies für Deutschland ohne Auswirkungen.
Claudia Boss-Teichmann 06.02.2024

