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Übertragung von HbbTV ist keine Pflicht

Die Kommission für Zulassung und Aufsicht der Medienanstalten (ZAK) hat in einem Beschwerdeverfahren entschieden, dass das HbbTV-Signal nicht Teil des Programmsignals sei. Daraus folgt, dass Plattformanbieter dieses nicht übertragen müssen. Kabel Deutschland filtert bislang das HbbTV-Signal der ARD heraus, was vonseiten des öffentlich-rechtlichen Senders zur Beschwerde führte.

Mit dem HbbTV-Signal wird der sogenannte Red Button aktiviert, mit dem der Zuschauer über seine Fernbedienung beispielsweise an Abstimmungen teilnehmen oder weiterführende Angebote der Sender auswählen kann.

 

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