
Dr. Klaus M. Steinmaurer, Geschäftsführer des Fachbereichs Telekommunikation und Post der RTR, sagt, die Probleme hinsichtlich der Routerfreiheit seien für die Mehrzahl der Marktteilnehmer von seiner Behörde zufriedenstellend gelöst worden (Foto: APA Fotoservice/Martin Hörmandinger)
Regulierung
Österreichische Regulierungsbehörde: Netzneutralität sichergestellt
"Wir haben soeben den achten Netzneutralitätsbericht der RTR zur Offenheit des Internets in Österreich veröffentlicht und können damit der interessierten Öffentlichkeit für den Zeitraum April 2023 bis Mai 2024 einen umfassenden Überblick über unsere Aktivitäten zur Sicherung der Netzneutralität in Österreich geben", informiert Dr. Klaus M. Steinmaurer, Geschäftsführer des Fachbereichs Telekommunikation und Post der Rundfunk und Telekom Regulierungs-GmbH (RTR), anlässlich der Veröffentlichung des Berichts.
Routerfreiheit auf dem Prüfstand
"Wir haben uns als RTR letztes Jahr ausführlich mit dem Thema Router- bzw. Endgerätefreiheit und Netzabschlusspunkt auseinandergesetzt und konnten hier die aufgeworfenen Problempunkte weitestgehend - für zumindest die Mehrzahl der beteiligten Marktteilnehmer - zufriedenstellend lösen", führt Steinmaurer ein Thema an, das im Bericht erörtert wird.
Gemäß Art 3 Abs 1 TSM-VO haben Endnutzer das Recht, Endgeräte ihrer Wahl zu verwenden, was ein wesentlicher Aspekt der Netzneutralität ist. Die Diskussion über die freie Wahl des Endgeräts, oft als "Routerfreiheit" oder "Routerzwang" bezeichnet, dreht sich um den Netzabschlusspunkt (NAP). Dieser Punkt markiert die Grenze zwischen öffentlichem Kommunikationsnetz und privater Nutzer-Sphäre und kann entweder an der Anschlussdose oder der Schnittstelle des vom Anbieter bereitgestellten Endgeräts liegen.
In Österreich legen Internetanbieter den Netzabschlusspunkt in ihren Geschäftsbedingungen fest, doch Art 3 Abs 1 TSM-VO garantiert das Recht, einen eigenen Router zu verwenden. Falls der Anbieter einen Router mit integriertem Modem stellt, muss dieser in den "Bridge-Modus" versetzbar sein, sodass Nutzer ihre eigenen Router anschließen können. Eine rechtlich verbindliche Festlegung des NAP existiert derzeit nicht, wäre aber durch die RTR möglich. Die RTR evaluierte 2023 die Situation und kam zu dem Ergebnis, dass eine formelle Festlegung des Netzabschlusspunktes in Österreich aktuell nicht notwendig ist.
Grundsatzentscheidung der Regulierungsbehörde zu Netzsperren
Im August 2023 traf die Regulierungsbehörde eine Grundsatzentscheidung zu Netzsperren und stellte darin fest, dass zur Wahrung von Rechten Dritter Netzsperren auf Basis des Domain Name Systems (DNS) geeignet und ausreichend sind. Über DNS-Sperren hinausgehende Sperren auf Basis von IP-Adressen sind grundsätzlich nicht erforderlich und deshalb unzulässig. Damit werde auch zukünftig die Netzneutralität sichergestellt und Sperrmaßnahmen auf das Nötigste beschränkt, so die RTR.
Europaweite Diskussion von Fair Share
Seitens der Europäischen Kommission sowie seitens der großen europäischen Player wurde zuletzt wieder das kontroversielle Thema einer etwaigen finanziellen Beteiligung von Contentanbieter:innen für die "Benutzung" der Netze der ISPs zur Diskussion gestellt. "Das ist zwar nichts Neues, allerdings angesichts der aktuell auf europäischer Ebene geführten Diskussion gegebenenfalls in einem neuen Licht zu sehen. Wir sind gespannt, wohin die neue Kommission hier steuern wird," sagt Steinmaurer abschließend.
Claudia Boss-Teichmann 26.06.2024

