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Sunrise-Klage gegen UPC Cablecom abgewiesen

Die Klage des Schweizer Telekommunikationsunternehmens Sunrise gegen UPC Cablecom wurde vom Statthalteramt abgewiesen. Es ging um angeblich falsch ausgewiesene Preise in der Werbung des Kabelnetzbetreibers. Das Statthalteramt Bülach sah keinen Verstoß gegen die Preisbekanntgabeverordnung.

Zum Hintergrund: Sunrise hatte wegen eines Fernsehwerbespots geklagt, in dem nach Angaben des Klägers nicht korrekt auf die Grundgebühr von 29,95 Franken für den Kabelanschluss hingewiesen würde. Diese wird meist vom Vermieter über die Mietnebenkosten abgerechnet, was im Spot nicht betont worden wäre.

 

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