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Das Bundeskartellamt hat ein Bußgeld gegen den FRITZ!Box Hersteller verhängt, da AVM gegen das Verbot der Preisbindung verstoßen habe. Symbolbild: Die im Juni gelaunchte FRITZ!Box 7690 von AVM. (Foto: AVM)

Handelspreise

Bundeskartellamt verhängt Bußgeld gegen AVM

Das Bundeskartellamt sieht es als erwiesen an, dass AVM gegen das Verbot der Preisbindung verstoßen hat und verhängt ein Bußgeld in Höhe von knapp 16 Mio. Euro gegen den Hersteller von Fritz!-Produkten. Das Unternehmen sagt, man habe dem stationären Handel im Wettbewerb mit dem Onlinehandel unterstützen wollen.
 
Die Behörde gab am 2. Juli bekannt, dass das Bußgeld gegen die AVM Computersysteme Vertriebs GmbH mit Sitz in Berlin sowie einen ihrer verantwortlich handelnden Mitarbeitenden wegen vertikaler Preisbindung mit sechs Elektronikfachhändlern verhängt worden sei. 

"Preiswettbewerb gegenüber Endverbrauchern eingeschränkt"

Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes sagt: "Wir werfen AVM vor, über Jahre hinweg die freie Preisbildung beim Vertrieb seiner Produkte an Endverbraucherinnen und -verbraucher eingeschränkt zu haben."  Durch Abstimmungen mit Elektronikfachhändlern über Anhebungen von Endverbraucherpreisen sei der Preiswettbewerb gegenüber den Endverbrauchern eingeschränkt worden.
 
Eingeleitet worden sei das Verfahren nach einer anonymen Eingabe im Hinweisgebersystem (BKMS) des Bundeskartellamtes und weiteren Hinweisen aus dem Markt mit einer Durchsuchung im Februar 2022, teilt die Behörde mit. 
 
Mitarbeiter von AVM haben laut den Ermittlungen neben den üblichen Verhandlungen über Einkaufspreise mit den beteiligten Elektronikfachhändlern Abstimmungen über Endverbraucherpreise für AVM-Produkte getroffen. Diese Abstimmungen hätten sich grundsätzlich auf eine Anhebung dieser Preise bezogen, teilweise seien auch bestimmte Mindestverkaufspreise (sog. Zielpreise) gefordert worden. Die Endverbraucherpreise der Händler seien von AVM-Beschäftigten fortlaufend beobachtet worden, wobei neben Recherchen im stationären Handel und Preisvergleichsdiensten im Internet mindestens seit Mitte 2019 eine spezielle Software verwendet worden sei. In vielen Fällen hätten die Händler nach Interventionen von AVM eine Erhöhung der von AVM beanstandeten Endverbraucherpreise zugesagt bzw. ihre Endverbraucherpreise nach oben angepasst, so das Bundeskartellamt.
 
Bei der Bußgeldfestsetzung sei es zu einer einvernehmlichen Verfahrensbeendigung (sog. Settlement) gekommen. Die Bußgeldbescheide sind rechtskräftig. Gegen die beteiligten Händler sind keine Bußgeldbescheide ergangen.

AVM: Verbraucher wurden nicht benachteiligt

AVM sagt zur einvernehmlichen Einigung: man habe "die einvernehmliche Verfahrensbeendigung auch deshalb gewählt, um den anstehenden Generationswechsel von Belastungen der Vergangenheit freizuhalten."
 
Die Motivation von AVM sei gewesen, in einem sich stark verändernden Markt den stationären Handel zu unterstützen, damit dieser gegenüber dem wachsenden Onlinehandel wettbewerbsfähig bleibe. "Kleinere Händler konnten Produkte zu günstigen Einkaufspreisen für ihren beratungsintensiven stationären Handel erwerben. Der Online-Verkauf zu diesen Konditionen war nicht vorgesehen", so AVM.
 
Die Geschäftsführung von AVM bedauert, wenn das Vorgehen zu Irritationen geführt hat. Aus ihrer Sicht sind Verbraucher nicht benachteiligt wurden, die Produkte seien durchweg zu vorteilhaften Preisen im Handel verfügbar gewesen. 
 
Weiter teilt AVM dazu mit: "Wie komplex das Thema ist, zeigt sich auch daran, dass es zwischen Ermittlungsbeginn und Verfahrensbeendigung zu einer Überarbeitung der entsprechenden EU-Leitlinien kam. Die drastische Zunahme des Onlinegeschäfts wird inzwischen berücksichtigt. Außerdem ist eine klare Trennung zwischen Preisen im Onlineverkauf und Preisen im beratungsorientierten stationären Handel ausdrücklich zulässig."
 

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