
Wurden von der Telekom mit Fördergeldern verlegt, jetzt muss sie Mitbewerbern Zugang gewähren: Leerrohre (Symboldbild; Foto: Shutterstock/André Müller)
Rechtsstreit
Telekom muss Leerrohre für Konkurrenz öffnen
Die Deutsche Telekom muss der Deutsche Glasfaser (DG) Zugang zu Leerrohren ihres Telekommunikationsnetzes gewähren. Dazu wurde sie durch einen Eilbeschluss des Verwaltungsgerichts Kölns vom 24. Juni verpflichtet, wie das Gericht jetzt bekannt gab.
"Zu enges Verständnis der als gefördert geltenden Infrastruktur"
Konkret geht es um den Zugang zu zwei Strecken in den bayerischen Gemeinden Heßdorf und Großenseebach. Die Bundesnetzagentur (BNA) hatte im März dieses Jahres in einem Streitbeilegungsverfahren zwischen der Telekom und der DG entschieden, dass die Telekom in diesem als gefördert geltenden Netz den Zugang nicht mit der Begründung "fehlende Kapazität" ablehnen könne. Die Telekom lege ein zu enges Verständnis der als gefördert geltenden Infrastruktur zugrunde. Außerdem dürfe die Telekom Deutschland GmbH kein Entgelt für die Unterbreitung des Angebots für den offenen Netzzugang verlangen, so die BNA. Die Telekom hatte gegen diesen Beschluss einen Eilantrag gestellt – dieser wurde jetzt vom Gericht abgelehnt.
Gericht: Durch öffentliche Förderung entstandene Wettbewerbsverzerrung ist auszugleichen
Das Gericht begründet seine Entscheidung im Wesentlichen damit, dass ein "weites Verständnis der als gefördert geltenden Infrastruktur", auf das der Beschluss der BNA basiere, Gültigkeit habe. Denn nur dieses ermögliche einen "effektiven offenen Netzzugang, um die durch die öffentliche Förderung entstehende Wettbewerbsverzerrung auszugleichen". Die Telekom könne sich auch nicht darauf berufen, dass die Fördermittelvergabe für den Bau dieses Netzes kein sog. Materialkonzept enthalten habe, daraus lasse sich keine Einschränkung der Verpflichtung zu offenem Netzzugang ableiten. Es sei auch nicht zulässig, dass die Telekom für die Unterbreitung eines Angebots für den offenen Netzzugang ein Entgelt verlange.
Claudia Boss-Teichmann 11.07.2024

