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FRK unterstützt Kartellbeschwerde in Bayern

Der Fachverband Rundfunk- und Breitbandkommunikation (FRK) unterstützt ein bayrisches Unternehmen bei einer Beschwerde beim Bundeskartellamt sowie der Bundesnetzagentur. Streitpunkt ist die Vergabepraxis der Deutschen Telekom in der Vergabe von Kabelverzweigern in einer bayrischen Stadt.

Die Telekom hatte in einer bayrischen Stadt den Breitbandausbau auf mindestens 50 MBit/s für die nächsten 36 Monate ausgeschlossen. Die Stadt entschied sich daraufhin, das Angebot eines Privatunternehmens anzunehmen. Daraufhin reagierte die Telekom mit einem eigenwirtschaftlichen Ausbau, der von öffentlichen Geldern mit rund 1,5 Mio. Euro bezuschusst werden sollte.

Bei einem Antrag auf die Nutzung der Kabelverzweiger des Privatunternehmens waren diese bereits der Telekom vergeben worden. Nach Ansicht des FRK handelt es sich hierbei um einen Verstoß gegen geltendes Recht und einen Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung, weshalb nun eine Beschwerde beim Bundeskartellamt läuft.

 

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