
Kommen sich Naturschutz und Glasfaserausbau zu oft in die Quere? Verlässliche Zahlen liegen dazu weder auf Bundes- noch auf Landesebene vor. (Foto: linsepc auf Pixabay)
Telekommunikations-Netzausbau-Beschleunigungsgesetz
Glasfaserausbau vs. Naturschutz: keine verlässlichen Zahlen
Im Kabinettsentwurf des Gesetzes zum beschleunigten Ausbau von Telekommunikationsnetzen (TK-NABEG) wird zwar dem Mobilfunk der Status des überragenden öffentlichen Interesses befristet zugesprochen, nicht aber dem Glasfaserausbau, was diverse Verbände bereits kritisierten (siehe unsere Meldung vom 26.07.2024). Wäre auch der Glasfaserausbau im überragenden öffentlichen Interesse, wären seine Belangen mit denen des Naturschutzes auf Augenhöhe, also bei Genehmigungsverfahren in einer besseren Position als zuvor.
Das dies nicht der Fall ist, kann nicht daran liegen, dass sich Naturschutz und Glasfaserausbau in den vergangenen Jahren zu oft in die Quere gekommen sind. Denn dazu liegen weder auf Bundes- noch auf Landesebene gesicherte Zahlen vor. Das Bundesamt für Naturschutz ist nicht zuständig, wie es auf Anfrage erklärte. Gleiches gilt für die entsprechenden Landesämter, die im Rahmen des Glasfaserausbaus nur in Ausnahmefällen mit naturschutzrechtlichen Prüfungen betraut sind.
Prüfungen durch die Unteren Naturschutzbehörden
"Unseres Wissens gibt es keine Gesamtübersicht aller naturschutzfachlichen und naturschutzrechtlichen Prüfungen in Niedersachsen", heißt es etwa auf Anfrage aus dem Niedersächsischen Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz. Naturschutzprüfungen für die Genehmigung des Baus von Glasfasernetzen werden von unteren Naturschutzbehörden auf Kreis- und kommunaler Ebene durchgeführt, also in den meisten Fällen von den Bauämtern.
Die Bauämter geben die Ergebnisse aber nicht an Obere Naturschutzbehörden weiter. "Einen Überblick darüber haben wir nicht", antwortet etwa das Thüringer Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz. Lesen Sie in der kommenden Ausgabe von Cable!vision, warum der Glasfaserausbau aus Sicht der Bundesregierung nicht im überragenden öffentlichen Interesse steht und welche Auswirkungen Telekommunikationsunternehmen deshalb erwarten.
Autor: Marc Hankmann
Claudia Boss-Teichmann 13.08.2024

