Telekommunikationsanbieter
Verbraucherschützer klagen gegen 1N Telecom

(Grafik: Altmann auf Pixabay)
Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat eine Unterlassungsklage gegen 1N Telecom beim Oberlandesgericht Düsseldorf erhoben. Auf eine Abmahnung der vzbv habe das Unternehmen nicht reagiert. Der Grund für das Vorgehen der vzbv: Die Verbraucherzentralen hätten seit dem Jahr 2023 mehr als 11.000 Beschwerden über den Telekommunikationsanbieter erhalten. Das Unternehmen schreibt Verbraucher mit dem Angebot eines 24-Monats-Vertrags für Festnetz und DSL-Internet an. Viele würden zu spät erkennen, dass sie mit ihrer Antwort nicht Vertragskonditionen mit der Deutschen Telekom anpassen, sondern einen neuen Vertrag mit einem anderen Unternehmen eingehen.
"Perfide Masche mit unzulässigen Methoden: Immer wieder fallen Verbraucher:innen auf den Anbieter 1N Telecom GmbH rein. Vor allem ältere Menschen sind betroffen, wie zahlreiche Verbraucherbeschwerden zeigen", sagt Sebastian Reiling, Referent im Team Sammelklagen des vzbv.
Unterlassungsklage wegen unwirksamer Vertragsklauseln
Aus Sicht des vzbv ist es nicht ausreichend, dass 1N Telecom in seinem Anschreiben nur 24-Monats-DSL-Verträge anbietet: Es müsste zugleich ein Vertrag mit einer Laufzeit von maximal zwölf Monaten angeboten werden. Wiederholt berichten Betroffene nach Angaben der Verbraucherschützer, dass sie erst nach Ablauf der 14-tägigen Widerrufsfrist bemerkt hätten, dass sie nicht auf Post der Deutschen Telekom reagiert haben, sondern einen Vertrag mit einem anderen Anbieter eingegangen sind. Verhinderten Verbraucher anschließend die Portierung ihrer Telefonnummer, kündige 1N Telecom, fordere Schadensersatz in Höhe von 419,88 Euro und lasse das Geld auch von einer Inkassofirma eintreiben, berichtet der vzbv. Er hält die Regelung zur Vertragslaufzeit in den Verträgen für unwirksam und deswegen die Schadensersatzforderung für unberechtigt.
Der vzbv habe den Anbieter bereits abgemahnt. 1N Telecom habe sich aber geweigert, eine Unterlassungserklärung abzugeben. Deswegen hat der vzbv Unterlassungsklage beim OLG Düsseldorf eingereicht. Auch die Verbraucherzentralen Baden-Württemberg und Sachsen-Anhalt gehen gegen das Unternehmen vor.
Zunahme der Beschwerden im Jahr 2024
Die Marktbeobachtung des vzbv hat von Januar 2023 bis einschließlich Juli 2024 über 11.000 Verbraucherbeschwerden über die 1N Telecom GmbH erfasst. Mehr als 5.500 der Beschwerden gingen seit Januar 2024 ein.
Claudia Boss-Teichmann 22.08.2024

