
(Abbildung: Landesanstalt für Medien NRW)
Public Value
Medienanstalten erheben erstmals Gebühren im Public-Value-Verfahren
Für TV- und Radiosender, die sich um die Einstufung als Public-Value-Angebot bewerben, damit sie in Benutzeroberflächen leichter auffindbar sind, wird es teurer: Im jetzt eröffneten neuen Public-Value-Verfahren verlangen die Medienanstalten von den Antragstellern erstmals Gebühren. Das bestätigte ein Sprecher der verfahrensführenden Landesanstalt für Medien NRW gegenüber Cable!vision Europe.
"Bei Verwaltungsverfahren dieser Art sind wir verpflichtet, Gebühren in einer 'angemessenen Höhe' von Antragsstellenden einzufordern (§ 104 Abs. 11 MStV). Das ist bei Verwaltungsverfahren dieser Art üblich und soll einen Beitrag zur Kostendeckung leisten", erklärte der Sprecher der Medienanstalt. "Im ersten Verfahren 2021 haben wir darauf verzichtet, eine entsprechende Gebühr zu erheben. Hintergrund dieser Entscheidung war, dass wir die Zugangshürden zu diesem neuartigen Verfahren bei seiner erstmaligen Anwendung so gering wie möglich halten wollten. Eine grundsätzliche Erlassung der Verwaltungskosten kann jedoch aus den beschriebenen rechtlichen Gründen in diesem Verfahren nicht zur Regel gemacht werden."
500 bis 1.000 Euro pro Antrag
Im Rahmen des zweiten Public-Value-Bestimmungsverfahrens, das jetzt angelaufen ist, erheben die Medienanstalten eine Festgebühr von 500 Euro pro Antrag von Anbietern von landesweitem, regionalem oder lokalem Rundfunk und eine Festgebühr von 1.000 Euro pro Antrag von Anbietern von bundesweitem Rundfunk und Telemedien.
TV- und Radiosender mit Public-Value-Status müssen in der Benutzeroberflächen der Empfangsgeräte bevorzugt auffindbar gemacht werden, etwa in Senderlisten und App-Galerien. Die Einstufung erhalten Programme, die "in besonderem Maß zur Meinungs- und Angebotsvielfalt beitragen", wie die Medienanstalten mitteilten. Das Public-Value-Verfahren solle solchen Angeboten mehr Sichtbarkeit geben, die Nutzern "eine echte Auswahl an verschiedenen seriösen Informationsquellen bieten und damit zur Meinungsbildung beitragen".
Bevorzugte Auffindbarkeit im Wettbewerb
"Zahlreiche Medienangebote leisten wesentliche Beiträge für eine meinungsstarke Vielfalt. Diesen Schutzschild der Demokratie sichtbar zu machen, ist das Ziel des Public-Value-Verfahrens", sagte Dr. Tobias Schmid, Direktor der Landesanstalt für Medien NRW, anlässlich der Eröffnung des neuen Bewerbungsverfahren.
Dr. Eva Flecken, Vorsitzende der Kommission für Zulassung und Aufsicht (ZAK) sowie der Direktorenkonferenz der Landesmedienanstalten (DLM), erklärte: "Vielfalt kann nur dann wirken, wenn sie auch auffindbar ist. Im Wettbewerb um Sichtbarkeit haben wertvolle, informationsreiche Inhalte oft einen Nachteil gegenüber reinen Unterhaltungsformaten. Das Public-Value-Verfahren stellt sicher, dass diese Medienangebote nicht untergehen, sondern die Aufmerksamkeit erhalten, die sie verdienen und wir für eine lebendige Medienvielfalt benötigen."
Alle Sender müssen sich neu bewerben
Alle bisher als Public Value eingestuften Sender verlieren im Sommer 2025 ihren Status. Die Ausschreibung richtet sich daher sowohl an Sender, die bereits zuvor als Public Value zertifiziert wurden, als auch an solche, die aktuell nicht als Public Value gelistet sind. Bundesweit, lokal und regional ausgerichtete Angebote können sich an der Ausschreibung beteiligen. Wie auch schon 2021/22, wird darüber hinaus den Anbietern der Regionalfenster geraten, einen Antrag einzureichen.
Sender, die den Public-Value-Status erhalten möchten, müssen nachweisen, dass sie die vorgegebenen Kriterien für die Zertifizierung erfüllen. Weitere Informationen und die Bewerbungsformulare sind unter https://www.medienanstalt-nrw.de/public-value-2024 verfügbar, die Frist endet am 10. Oktober 2024 um 12.00 Uhr.
Autor: Dr. Jörn Krieger
Claudia Boss-Teichmann 29.08.2024

