
Matthias Dienst, Vorsitzender der AG SAT: "Der besondere Fokus bei der Umstellung liegt auf Gemeinschaftsanlagen. Der 7. Januar 2025 steht kurz bevor und es besteht nun dringender Handlungsbedarf, denn es gilt Abstimmungs-, Finanzierungs- und Planungsphasen bei Gemeinschaftsanlagen zu berücksichtigen." (Foto: AG SAT)
TV-Verbreitung
SD-Abschaltung bei ARD rückt näher – jetzt handeln!
In weniger als drei Monaten, am 7. Januar 2025, beendet die ARD die Ausstrahlung ihrer Programme in SD-Qualität über Satellit, das ZDF stellt die SD-Ausstrahlung dann zum 18. November 2025 ein. Die AG SAT (Arbeitsgemeinschaft Satellitenempfang e.V.) empfiehlt daher, schnellstmöglich mit der Umrüstung zu beginnen und auch gleichzeitig die ZDF-Programm umzustellen, um Arbeitsaufwand einzusparen.
Mit der SD-Abschaltung endet die seit knapp 15 Jahren laufende parallele Programmverbreitung (sog. Simulcast) der TV-Programme in SD- und HD-Bildqualität. Gleichzeitig endet zu den genannten Tagen auch die SD-Verbreitung über Kabelfernsehen, das die TV-Signale ebenfalls über den Satellitenempfang erhält. Vodafone, größter Kabelnetzbetreiber in Deutschland, wird die ARD-Programme im nächsten Jahr ebenfalls ausschließlich in HD verbreiten.
Herausforderung vor allem für Gemeinschaftsanlagen
Obwohl sich in Deutschland der HDTV-Empfang nahezu flächendeckend verbreitet hat und diese Empfangsmöglichkeit bei den TV-Geräten seit vielen Jahren zum Standard gehört, empfangen immer noch einige Haushalte und vor allem Teilnehmer von Gemeinschaftsanschlüssen die frei verfügbaren Programme von ARD und ZDF in der geringeren SD-Auflösung. Somit stellt diese Umstellung nicht nur für private TVHaushalte mit SD-Empfang eine Herausforderung dar, sondern insbesondere für institutionelle Nutzer, da auch Hotels, Krankenhäuser, Senioren- und Pflegeeinrichtungen, Wohngemeinschaften, Fitness-Studios oder Justizvollzugsanstalten u.v.m., davon betroffen sind.
Die ARD wird ihre Kommunikation zur Abschaltung der SD-Übertragung ab 14. Oktober 2024 verstärken. Geplant sind beispielsweise auch sogenannte Bauchbinden und Laufbänder in den SD-Übertragungen, um die verbliebenen SD-Zuschauer zu informieren.
Dringender Handlungsbedarf!
Matthias Dienst, Vorsitzender der AG SAT, betont: "Der besondere Fokus bei der Umstellung liegt auf Gemeinschaftsanlagen. Der 7. Januar 2025 steht kurz bevor und es besteht nun dringender Handlungsbedarf, denn es gilt Abstimmungs-, Finanzierungs- und Planungsphasen bei Gemeinschaftsanlagen zu berücksichtigen. Dazu kommen Bestell- und Lieferzeiten und zuletzt müssen die Anlagen, größtenteils im laufenden Betrieb, noch von Fachkräften installiert und in Betrieb genommen werden. Obwohl das ZDF erst im November 2025 die SD-Abstrahlung via Satellit einstellen wird, empfehle ich, schon heute sämtliche ARD- und ZDF-Programme auf HD umzustellen/-rüsten – das erspart doppelten Arbeits-Aufwand. Gründe, mit der Umstellung auch jetzt noch abzuwarten, gibt es nicht, es ist zudem ratsam, noch vor den ersten Kälteeinbrüchen aktiv zu werden."
Umfangreiche Informationen verfügbar
Auf der Website https://www.ard-digital.de/empfang/fernsehen-per-satellit stellt die ARD viele Informationen bereit, mit denen sich feststellen lässt, ob man betroffen ist – und welche Handlungsoptionen es gibt. Auch der Kabelnetzbetreiber Vodafone hat eine FAQ-Liste für seine Kundinnen und Kunden zusammengestellt: https://helpdesk.vodafonekabelforum.de/wiki/SD-
Grundsätzlich bedarf es für die HD-Nutzung eines – als extern angeschlossene SetTop-Box oder im Fernseher integrierten – geeigneten Empfängers sowie eines Bildschirms, der die hochauflösende Bildqualität darstellen kann, informiert die AG SAT. Ob die TV-Programme bereits in HD empfangen werden, lässt sich im laufenden Programm entweder an dem Zusatz "HD" im Senderlogo oder beim Programmnamen in der Senderliste erkennen. Erscheinen die HD-Programme trotz geeignetem Empfangsgerät nicht in der Programmliste, ist ein (manueller) Sendersuchlauf notwendig. Erscheinen keine HD-Sender unter den eingestellten Programmen, kann die Neuanschaffung eines HDTV-Geräts oder eines HD-Receivers erforderlich sein, bzw. muss der Betreiber der Gemeinschaftsanlage reagieren, bzw. angesprochen werden.
Claudia Boss-Teichmann 09.10.2024

