
Beim Glasfaserausbau in Gebäuden kommen auf Netzbetreiber etliche Herausforderungen zu. Auf den Fiberdays 25 wurden Maßnahmen vorgestellt, um die Komplexität des Ausbaus zu reduzieren. (Foto: Andrean Tama auf Pixabay)
Fiberdays 25
Glasfaser-Bereitstellungs-Entgelt könnte erhöht werden
Die nächste große Herausforderung ist der Glasfaserausbau in Gebäuden, auf der sogenannten Netzebene 4 (NE4). Dass die Baukosten seit der Verabschiedung der Novelle zum Telekommunikationsgesetz stark gestiegen sind, hat auch der Gesetzgeber mitbekommen. Deshalb wird im Gigabitforum über über eine Erhöhung des Glasfaser-Bereitstellungsentgelts diskutiert, wie Philipp Grün vom Referat DK 11 des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr auf einem Workshop der Fiberdays 25 sagte.
Eine erste Anpassung des Glasfaser-Bereitstellungsentgeltes ist bereits im TK-Netzausbau-Beschleunigungsgesetz, dem TK-NABEG, vorgesehen. Für die Zugangsgewährung zum Netz soll der Netzbetreiber einmalig 60 Euro in Rechnung stellen können. "Es gibt erste Signale, dass das TK-NABEG recht kurzfristig umgesetzt werden könnte", stellte Grün auf den Fiberdays 25 in Frankfurt am Main in Aussicht.
Modernisierungs- und Ausbaupflicht im Bestand
Darüber hinaus werden weitere Vorschläge diskutiert, um die Komplexität des NE4-Glasfaserausbaus zu reduzieren. So setzt sich der Bundesverband Breitbandkommunikation (BREKO) dafür ein, die von der Wohnungswirtschaft wenig geliebte Betriebsverpflichtung abzuschaffen. Ebenso sollten auch Netzbetreiber, die zu einem Konzern gehören, wie etwa TK-Töchter von Stadtwerken, Netzentgelte erheben können, da das Glasfaser-Bereitstellungsentgelt nur zur Teilfinanzierung der Ausbaukosten gedacht ist.
Außerdem steht die Bedingung im Raum, die Baugenehmigung für Neubauten an die Errichtung einer passiven Gebäudeinfrastruktur zu knüpfen. Im Bestand soll es eine Modernisierungs- und Ausbaupflicht geben, wobei eine solche Verpflichtung nur langfristig umgesetzt werden könnte. Kurzfristig wäre hingegen die Standardisierung der Gebäudeinfrastruktur anzugehen, zumal dieser Punkt laut "Gigabit Infrastructure Act" der EU (GIA) bis zum 12. November 2025 in nationales Recht überführt werden muss.
Autor: Marc Hankmann
Claudia Boss-Teichmann 04.04.2025

