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Rundfunk-Gebühren: Autovermieter Sixt scheitert mit Revision

Die 2013 erfolgte Neu-Bemessung der Rundfunk-Gebühren in Deutschland hat bereits zu diversen Prozessen geführt. Vor allem Filial-Betriebe fühlen sich durch die neue Gebühren-Verordnung benachteiligt. Für die Bemessung der Rundfunk-Gebühren bei Unternehmen unter anderem die Anzahl der Beschäftigten, Betriebsstätten oder auch Firmen-Fahrzeuge zugrunde gelegt – und zwar unabhängig davon, ob dort ein Gerät steht oder installiert wurde.

Bis dato haben alle Gerichte die neue Verordnung für rechtmäßig erklärt und die Klagen gegen die neuen Zahlungsbedingungen abgewiesen. Auch Deutschlands größter Auto-Vermieter, die Sixt AG mit Sitz in München, hatte Klage bei den Verwaltungsgerichten eingereicht – mit wenig Erfolg, denn nun hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof in München die Revision der Sixt AG abgewiesen (Urteil vom 2.Nov. 2015 - Az.: 7 BV 15.344). Allerdings wurde die Revision zum Bundesverwaltungsgericht in Leipzig zugelassen. Der Sixt-Anwalt Dr. Holger Jacobj hat auch schon angekündigt, dass er mit dem Gang nach Leipzig rechnet. Dort läuft bereits eine entsprechende Klage des Lebensmittel-Discounters Netto.

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Anja 11.11.2015

 

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