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Public-Value-Verfahren

Medienanstalten lehnen 34 Anträge ab

Im neuen Verfahren zur Bestimmung der Medienangebote, die Public-Value-Status erhalten, haben die Medienanstalten 34 Anträge von Bewerbern abgelehnt. Insgesamt sind im Rahmen der Ausschreibung 354 Anträge bei der das Verfahren koordinierenden Landesanstalt für Medien NRW eingegangen, erklärte ein Sprecher der Medienanstalten gegenüber Cable!vision Europe.
 
73 bundesweite Bewegtbild- und Audioangebote sowie Telemedien erhalten den Public-Value-Status. Darüber hinaus wurde 247 lokalen, regionalen und landesweiten Bewegtbild- und Audioangeboten der Status zuerkannt – sie wurden in ihrer Gesamtheit und für ihr jeweiliges Gebiet als besonders relevant eingestuft. Die Zuteilung gilt jeweils für eine Dauer von drei Jahren.
 
Insgesamt erhielten damit 320 Bewerber den begehrten Status, der ihnen eine privilegierte Position in Senderlisten und Benutzeroberflächen von Fernsehern, Set-Top-Boxen und anderen Empfangsgeräten und damit bevorzugte Auffindbarkeit zusichert. 34 Anträge wurden abgelehnt.

Keine Transparenz bei Zuteilungen

Zu den unterlegenen Bewerbern machen die Medienanstalten wie schon bei der ersten Zuteilungsrunde im Public-Value-Verfahren keine Angaben. "Wir bitten um Verständnis, dass wir keine Auskunft darüber geben können, welche Anbieter abgelehnt wurden. Eine Veröffentlichung dieser Informationen würde in Teilen Geschäfts- oder Betriebsgeheimnisse berühren. Ablehnungen erfolgen grundsätzlich dann, wenn formelle oder materielle Voraussetzungen gemäß § 84 Medienstaatsvertrag (MStV) nicht erfüllt sind", sagte der Sprecher.
 
In anderen Verfahren, etwa bei der Zuteilung von Kapazitäten für die Radioverbreitung via UKW oder DAB+, veröffentlichen die Medienanstalten die vollständige Liste der eingegangenen Bewerbungen: Nach Bekanntgabe der Zuschläge ist klar, welche Antragsteller nicht zum Zuge kam. Zur Nachfrage, weshalb diese Transparenz nicht auch beim Public-Value-Verfahren hergestellt wird, erhielten wir keine Antwort.
 
Ziel der gesetzlich im MStV festgeschriebenen Regelung ist es, dass Bewegtbild- und Audio-Angebote sowie Telemedien, die in besonderem Maße zur Meinungs- und Angebotsvielfalt beitragen, für die Nutzer auf Benutzeroberflächen leicht auffindbar gemacht werden.

Bevorzugung bei Auffindbarkeit

"Die Entscheidung, welche Medieninhalte leichter auffindbar gemacht werden, darf in unserer freien Gesellschaft nicht ausschließlich in der Hand von Anbietern von Benutzeroberflächen liegen. Es ist die Aufgabe der Medienanstalten, eine große Meinungs- und Angebotsvielfalt in den Medien zu gewährleisten. Genau das setzen wir mit diesem Verfahren um. Eine echte Vielfalt ist nur dann gegeben, wenn zum Beispiel auch informative, unabhängige und journalistisch-redaktionell hochwertige Angebote auffindbar sind. Die Umsetzung des Public-Value-Status soll es den Menschen ermöglichen, genau solche Angebote auch leichter zu finden", sagte Dr. Eva Flecken, Vorsitzende der Direktorenkonferenz der Medienanstalten, bei der Bekanntgabe der Anzahl der erfolgreichen Public-Value-Anträge in Berlin.
 
Dr. Tobias Schmid, Direktor der Landesanstalt für Medien NRW, erklärte: "Der Public-Value-Status macht auch die große Vielfalt an gesellschaftlich relevanten lokalen und bundesweiten Angeboten sichtbarer. Diese Vielfalt ist der beste Schutzschild für unsere Demokratie. Die große Zahl an Sendern, die den Status erhalten haben, zeigt den großen Bedarf in der Branche nach verbesserter Auffindbarkeit." 

Erfolgreiche Bewerber sollen im Herbst veröffentlicht werden

Die Medienanstalten wollen die Listen mit den Angeboten, die zukünftig von der privilegierten Auffindbarkeit in Benutzeroberflächen profitieren, im Herbst 2025 im Internet veröffentlichen. 
 
Bei der ersten Zuteilungsrunde des Public-Value-Status klagten unterlegene Bewerber gegen die Nichtberücksichtigung (unsere Meldung vom 05.04.2023) – und hatten damit Erfolg (unsere Meldung vom 27.11.2024).
 
Autor: Dr. Jörn Krieger
 

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