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Auf der ANGA COM kritisierten die Diskussionsteilnehmer das Vorgehen der Deutschen Telekom im NE4-Glasfaserausbau (Foto: Marc Hankmann)

ANGA COM 2025

GdW: "Single Line ist kein Beitrag zum Glasfaserausbau"

Gäbe es nur die Netzbetreiber und die Wohnungswirtschaft, gäbe es keine Diskussion über die Herausforderungen des Glasfaserausbaus auf der Netzebene 4 (NE4). Doch da sind ja noch der Gesetzgeber und die Deutsche Telekom. "Single Line ist kein Beitrag zum Glasfaserausbau", sagte Claus Wedemeier, Leiter Digitalisierung und Demographie beim GdW Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen, auf der ANGA COM in Köln. "Es zerstört die Infrastrukturen und macht es später schwieriger, die Gebäude voll auszubauen."
 
Dass heißt aber nicht, dass Wohnungsunternehmen den Glasfaserausbau auf der NE4 ablehnen. "Die Wohnungswirtschaft will und fördert den Ausbau", sagte Uwe Rehnig, geschäftsführender Gesellschafter der Rehnig Group. "Und wir als Kabelnetzbetreiber sind doch prädestiniert dafür, den Shift von den Coax- auf Glasfasernetze vorzunehmen. Wir wissen wie es geht!" Das einzige was fehle, seien laut Rehnig feste Rahmenbedingungen.

Warnung vor NE4-Überbau durch die gesetzliche Hintertür

Zu diesen Rahmenbedingungen gehört, dass der Gesetzgeber die Voraussetzungen schafft, damit Unternehmen in den NE4-Glasfaserausbau investieren. "Wenn aus verschiedenen Richtungen Äußerungen komme wie 'ein dauerhaftes Geschäftsmodell auf der NE4 sehen wir nicht' oder wenn vor einem neuen NE4-Pachtmonopol gewarnt wird, dann macht mir das Angst", sagte Stefan Tiemann, Geschäftsführer von RFT Kabel Brandenburg.
 
Darüber hinaus wird der Gesetzgeber durch den Gigabit Infrastructure Act (GIA) das Telekommunikationsgesetz anpassen müssen. Die Telekom-Wettbewerber fürchten die Lobbymacht der Bonner. So warnte Christian Biechteler, Chief Sales Officer und Vorstandsmitglied der Tele Columbus AG, in Köln davor, durch eine Änderung der Duldungspflicht dem Überbau auf der NE4 Tür und Tor zu öffnen. Hier müsste sich die Branche mit ihren Verbänden "robust aufstellen", denn das, was gefordert würde, ist für Biechteler ein Eingriff ins Eigentums- und Vertragsrecht.
 
Autor: Marc Hankmann
 

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