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Glasfaserausbau wird weiter ausgebremst

Der VATM kritisiert den umstrittenen Entscheidungsentwurf der BNetzA zu Vectoring. Wie Jürgen Grützner, Geschäftsführer des VATM, betont, „ist der vorgestellte Entscheidungsentwurf zu Vectoring im Nahbereich der Hauptverteiler kein fairer Kompromiss. Das für den Wettbewerb zentrale Recht auf Entbündelung wird im Rahmen dieser Regulierungsentscheidung erstmals in der Geschichte des Wettbewerbs im Telekommunikationsbereich gegen eine Investitionszusage des regulierten Unternehmens aufgegeben. Und dies obwohl sich die Telekom weder rechtsverbindlich zu einem Ausbau von 50 Mbit/s noch zu einem auch nur annähernd flächendeckenden Ausbau bis 2018 verpflichtet hat. Sie soll mit der Entscheidung grundsätzlich die Möglichkeit erhalten, Vectoring im Nahbereich im Monopol einzusetzen.“

Der Entwurf der Regulierungsverfügung schütze, so Grützner, das Technologiemonopol der Telekom sehr weitgehend. Eine dynamische Entwicklung der Investitionen durch Wettbewerber bleibe weitgehend unberücksichtigt. So sollen der aktuelle Stand und die Mehrheit der mit VDSL ausgebauten Kabelverzweiger (KVz) ausschlaggebend sein für die Frage, wer bis 2018 den Nahbereich mit Vectoring-Technologie erschließen darf. Mit dem Entscheidungsentwurf werden Hunderte von Kabelverzweiger, die bereits von Seiten der Wettbewerber in die Vectoring-Liste eingestellt und damit für Investitionen in den Breitbandausbau bereits vorgemerkt sind, nicht mehr berücksichtigt. Damit sichert der Entwurf nicht einmal den Status Quo der verbindlich zugesagten Breitbandinvestitionen der Wettbewerber.

Während der Ausbau durch die Wettbewerber bis 31. Mai 2016 verbindlich angekündigt und bereits bis 31.12.2017 abgeschlossen sein muss, gilt für die Telekom ein solches Ultimatum nicht, was die Investitionsmittel aus den ländlichen Bereichen abzieht und sogar die Investitionen der Wettbewerber in Fördergebieten gegenüber der Telekom erschwert. Die Regeln zu Ausbauverpflichtungen im Nahbereich wirken sich damit insgesamt einseitig zu Lasten der Wettbewerber aus.


 

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