
Anga: Neues Fernsehen braucht neues Urheberrecht
„Neues Urheberrecht für neues TV?“, unter diesem Titel diskutierte der Verband Deutscher Kabelnetzbetreiber (ANGA) in Berlin über Modernisierungsbedarf im Urheberrecht. Im Vordergrund standen dabei neue IP-basierte und zeitversetzte Fernsehangebote.
Nach der Vorstellung der Studie „Kursbuch Medienkonsum der Zukunft“ durch Prof. Dr. Klaus Goldhammer diskutierten auf dem Podium Dr. Niklas Brambring, CEO Zattoo, Christian Flisek, MdB und Berichterstatter der SPD-Bundestagsfraktion für das Urheberrecht, Dr. Tilo Gerlach, Geschäftsführer der Verwertungsgesellschaft GVL, Felix Mai, Justitiariat ZDF, Dr. Michael Müller, Senior Vice President Distribution von ProSiebenSat.1 Media und Dr. Peter Charissé vom gastgebenden ANGA-Verband über die Auswirkungen auf die etablierten Plattformen und die Schlussfolgerungen für die urheberrechtlichen Rahmenbedingungen.
Nach den Umfragen im Rahmen der Studie hat sich der Trend zur orts- und zeitunabhängigen Nutzung von Videoinhalten deutlich bestätigt. ANGA-Geschäftsführer Dr. Peter Charissé warb in der Diskussion dafür, auf die Konkurrenz durch globale Online-Plattformen nicht nur mit eigenen Video on Demand-Angeboten ähnlicher Art zu reagieren. Auch das lineare Fernsehangebot müsse durch neue zeitversetzte Funktionalitäten aufgewertet werden. Vom Gesetzgeber forderten ANGA, ZDF und Zattoo einhellig eine technologieneutrale Ausweitung der für die Kabelweitersendung geltenden Vorschriften für den Rechteerwerb.
Gesetzgeberischen Handlungsbedarf gibt es auch bei zeitversetzten TV-Funktionalitäten, denn hier besteht ebenfalls eine starke Rechtezersplitterung. Lizenzen müssen von einer unüberschaubaren Vielzahl von Rechteinhabern erworben werden, was das Risiko von Blockaden dieser neuen Angebotsformen erhöht. Davor würde eine obligatorische kollektive Rechtewahrnehmung schützen, die sich beim klassischen Kabelfernsehen über viele Jahre bewährt hat: Der Gesetzgeber sollte die gebündelte Lizensierung aller notwendigen Rechte über Verwertungsgesellschaften entsprechend erweitern. Das würde die Einführung neuer TV-Funktionalitäten wie zeitversetztes Fernsehen und netzseitige Videorekorder erheblich erleichtern.
Im Rahmen der laufenden Novelle der Satelliten- und Kabelrichtlinie und des Verwertungsgesellschaftengesetzes hat die ANGA der EU- und der deutschen Gesetzgebung folgende Vorschläge gemacht:
1. Kabelweitersendung: Technologieneutrale Ausgestaltung der Vorschriften in der EU-Richtlinie und in § 20b des Urheberrechtsgesetzes
2. Zeitversetztes Fernsehen: Gebündelten Rechteerwerb ohne Blockaderisiko durch sogenannte Außenseiter ermöglichen
3. Verhandlungsgleichgewicht zwischen Verwertungsgesellschaften und gewerblichen Rechtenutzern gewährleisten:
- Aufrechterhaltung des Abschlusszwangs der Verwertungsgesellschaften
- Stärkung der Option auf vorläufige Rechteeinräumung durch Hinterlegung von Vergütungen
- Festschreibung der vorgenannten Grundsätze auch gegenüber ausländischen Verwertungsgesellschaften
Wolfgang Posewang 01.12.2015

