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Weltfunkkonferenz sichert digitales Antennenfernsehen

Die ITU-Weltfunkkonferenz (WRC-15) hat sich über die Nutzung des Ultra-High-Frequency-Bandes (UHF) verständigt. Wie das Münchner IRT ( Institut für Rundfunktechnik) mitteilt, einigten sich mehr als 150 Regierungen in Genf darauf, dass das UHF-Band (470-694 MHz) in der ITU-Region 1 (Europa, Afrika, dem Nahen Osten und Zentralasien) bis mindestens 2023 ausschließlich terrestrischen TV-Diensten vorbehalten bleibt. Es wurde beschlossen, dass es im 470-694-MHz-Band weder sofort noch auf der WRC-19, in vier Jahren, zu Änderungen kommen soll. Stattdessen einigte man sich darauf, erst auf der WRC-23 die Frequenznutzung im gesamten UHF-Band (470-960 MHz) ergebnisoffen zu überprüfen. Eine überwältigende Mehrheit der teilnehmenden Funkverwaltungen bekannte sich auch für die Zeit nach 2023 zu einer fortgesetzten Nutzung des Bandes durch den terrestrischen Rundfunk.

Die Delegierten stimmten darin überein, dass das aktuell vom Rundfunk genutzte Spektrum zu wichtig sei, um es Mobilfunkdiensten zuzuweisen. Es soll weiterhin ausschließlich für Rundfunkdienste, wie das digitale Antennenfernsehen (DVB-T/DVB-T2) sowie für drahtlose Produktionsfunksysteme erhalten bleiben.

In langwierigen Verhandlungen betonten die Delegierten auf der WRC die Bedeutung des Antennenfernsehens für den sozialen Zusammenhalt der Gesellschaft und seine Funktion als Wachstumsmotor im kulturellen Bereich. In vielen Ländern wurden und werden erhebliche Investitionen in digitale terrestrische Plattformen getätigt. Mit der heutigen Entscheidung besteht somit Rechts- und Investitionssicherheit für die Zukunft des digitalen terrestrischen Rundfunks, betont das IRT.

 

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